Teneriffa Süd Abflug
Hinweis für die Praxis: Bei der Ermittlung der Massen aus Bauplänen kann zwar aus dem Rohbaumaß durch Abzug von Estrichhöhe und Deckenputz die tatsächliche Raumhöhe relativ einfach ermittelt werden; für die Deckenmaße und die Grundlinie (Breite) von Wänden sowie für Aussparungen ist dieses Verfahren ungeeignet. Deshalb sollte mit dem Auftraggeber vereinbart werden, dass die Maße aus der Bauzeichnung ohne Berücksichtigung von Putzstärken übernommen werden. 2. Abrechnung von Leibungen Bisher war eine Abrechnung von Leibungen nur bei Öffnungen und Nischen über 2, 5 m² möglich. Nach der neuen Regelung im Abschnitt 5. 3 dürfen nun neben bearbeiteten Rückflächen von Nischen auch alle bearbeiteten Leibungen gesondert gerechnet werden (Abb. Vob aufmaß maler dvd. 1 und 2). Sieht das Leistungsverzeichnis selbständige Positionen für Leibungen vor, sind diese nach Längenmaß abzurechnen. Die Breite der Leibung spielt dann keine Rolle. Hinweis für die Praxis: Sind keine eigenständigen Positionen für Leibungen vorhanden und enthält das Leistungsverzeichnis in den entsprechenden Decken- bzw. Wandpositionen keinen Hinweis, sollten Leibungen nach § 2 Nr. 6 VOB/B als zusätzliche Leistung vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.
10 Besonderer Schutz von Bau- und Anlagenteilen sowie Einrichtungsgegenständen, z. durch Abkleben von Fenstern, Türen, Böden, Belägen, Treppen, Hölzern, Schalter- und Steckdosenabdeckungen, oberflächenfertigen Teilen, staubdichtes Abkleben von empfindlichen Einrichtungen und technischen Geräten, Staubschutzwände, Gerüstbekleidungen, Schutzanstriche, Auslegen von Hartfaserplatten und Bautenschutzfolien ab 0, 2 mm Dicke, Abdeckvlies. 11 Ausbessern umfangreicher Schäden im Untergrund. 12 Überbrücken von Putz- und Betonrissen mit Armierungsgewebe. 13 Entfernen von Beschichtungen sowie von Wand- und Deckennbekleidungen. 14 Fluatieren und Schleifen von Putzen, Schließen von Lunkern, Entfernen von Schalungsgraten. 15 Spachteln von Flächen und Leistungen zum Erfüllen höherer Oberflächenqualitätsstufen des zu tapezierenden Untergrundes. 16 Beispachteln von Übergängen und Nachspachteln von Fugen, Stößen und dergleichen. 17 Herstellen von An- und Abschlüssen mit Dichtstoffen, z. Vob aufmaß maler v. bei Tür- und Fensterbekleidungen.
17. Dachrinnen werden am Wulst, Fallrohre unabhängig von ihrer Abwicklung im Außenbogen gemessen. 18. Silicon-Imprägnierungen und Kieselsäureester-Imprägnierungen werden nach verbrauchter Menge gerechnet. Es werden abgezogen: Bei Abrechnung nach Flächenmaß (m²): Öffnungen, Aussparungen und Nischen über 2, 5 m² Einzelgröße, in Böden über 0, 5 m² Einzelgröße. Aufmaß und Abrechnung von Bauleistungen | Erstellung nach VOB/C. Bei Abrechnung nach Längenmaß (m): Unterbrechungen über 1 m Einzellänge Download: VOB Aufmassregeln