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Ein Grundsatzverfahren Beim Bgh: Wie Weit Gehen Die Beratungspflichten Eines Steuerberaters Bei Einem Dauermandat

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Haftung wegen Verletzung Hinweis- und Warnpflicht Ansprechpartner Peter Hauk Inhaber, Geschäftsführer TWI Management Projekte GmbH, Starnberg Telefon: 08151 / 44 666-0 E-Mail: Pflichten Steuerberater – Was gehört hauptsächlich bei der Jahresabschlusserstellung dazu? Zu den hauptsächlichen Steuerberaterpflichten gehören Hinweis- und Warnpflichten: Der Steuerberater ist verpflichtet den Mandanten klar und deutlich darauf hinzuweisen, dass dem Mandanten erlaubt ist, die Handelsbilanz nach Fortführungswerten zu erstellen in dem Fall, dass hierfür die gesetzesrechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. Steuerberaterhaftung | Aufklärungspflichten im Dauermandat. Zu den Steuerberaterpflichten gehört im Einzelnen das Hinweisen an den Mandanten, dass Paragraph 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB zum Bewerten der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden sagt: 2. Bei der Bewertung ist von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. tatsächliche Gegebenheiten oder rechtliche Gegebenheiten bestehen und daher konkrete Zweifel an einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit bestehen, deshalb eine explizite Fortführungsprognose notwendig ist 1.

Hinweispflichten Des Steuerberaters Auf Insolvenzgründe

Gerald Schwamberger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Göttingen Aufgrund der zurzeit und voraussichtlich auch noch für mehrere Jahre angewendeten und oft überzogen ausgelegten Verwaltungsanweisungen zur Führung einer ordnungsmäßigen Kasse entsteht für den Steuerberater eine problematische Situation. Besteht eigentlich eine Überwachungs- oder Prüfungspflicht der Kassenführung durch den Berater? Die Antwort ist kurz und knapp: Entscheidend ist hierbei der Beratungsauftrag. Hinweispflichten des Steuerberaters auf Insolvenzgründe. Umfang des Beratungsauftrags Unzweifelhaft sind die Erstellung der Kassenaufzeichnungen und die damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten zur Kassenführung Angelegenheiten, die der Mandant zu erbringen hat. Die Übernahme einzelner Teilbereiche im Rahmen der Kassenführung durch den Steuerberater ist hinsichtlich der Frage der Ordnungsmäßigkeit schädlich, weil Aufzeichnungen über Bargeldverkehr vor Ort und zeitnah zu erfolgen haben. Um die Grenzen des Auftrags klar zu umreißen, ist eine schriftliche Auftragserteilung sinnvoll, die diese Grenzen auch hinsichtlich der Kassenführung aufzeigt.

Steuerberaterhaftung | Aufklärungspflichten Im Dauermandat

Der klagende Insolvenzverwalter nahm den beklagten Steuerberater auf Schadensersatz in Anspruch mit der Begründung, der Steuerberater habe es pflichtwidrig unterlassen, den Geschäftsführer anlässlich einer Bilanzbesprechung auf eine mögliche Überschuldung der Gesellschaft und die Pflicht des Geschäftsführers, die Überschuldung prüfen zu lassen, hinzuweisen. Entscheidung des BGH und rechtlicher Hintergrund Der BGH hat hierzu entschieden, dass sich der Aufgabenkreis des Steuerberaters nach dem Umfang seines Mandats richtet. Ohne ausdrücklichen entsprechenden Auftrag bestehe bei einem allgemeinen steuerrechtlichen Mandat keine Pflicht zur Prüfung der Insolvenzreife des Unternehmens. Haftung des Steuerberaters bei nicht ordnungsmäßiger Kassenführung des Mandanten - DI-VIS Steuerberatungsgesellschaft oHG. Dies wird insbesondere damit begründet, dass die zur Prüfung der Insolvenzreife aufzustellende Überschuldungsbilanz anderen Gesetzmäßigkeiten als die vom Steuerberater zu erstellende Bilanz folgt und dem Steuerberater regelmäßig die für eine Fortführungsprognose relevanten Umstände nicht bekannt sind. Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 1 der Insolvenzordnung in der bis zum 31. Dezember 2013 gütigen Fassung liegt Überschuldung vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich.

Ein Grundsatzverfahren Beim Bgh: Wie Weit Gehen Die Beratungspflichten Eines Steuerberaters Bei Einem Dauermandat

KG, GmbH & Co. OHG), Genossenschaften, Vereine, Stiftungen, und saniert Unternehmen. TWI - Experten für Sanierung, Restrukturierung, Turnaround Sie sind Geschäftsführer, Vorstand, Anteilseigner, Aktionär, Lieferant, Gläubiger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kreditinstitut? Sie haben Fragestellungen beispielsweise zu Fortführungsprognosen, Sanierungsgutachten, Unternehmenssanierung, Kostensenkung, Interim Management? TWI - Management-Partner für Sanierung, Restrukturierung, Turnaround TWI führt grundsätzlich keine Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Insolvenzberatung, Insolvenzverwaltung, Schuldnerberatung durch.

Haftung Des Steuerberaters Bei Nicht Ordnungsmäßiger Kassenführung Des Mandanten - Di-Vis Steuerberatungsgesellschaft Ohg

Erfüllt der Steuerberater die genannten Pflichten nicht und legt in den Jahresabschlüssen zu Unrecht Fortführungswerte zugrunde, haftet er (nach § 280 Abs. 1 BGB, § 634 Nr. 4 BGB, § 675 Abs. 1 BGB) für den Insolvenzverschleppungsschaden, wenn angenommen werden kann, dass die Gesellschaft bei ordnungsgemäßer Hinweiserteilung früher Insolvenz angemeldet hätte. Kann ein Steuerberater Insolvenzindizien nicht selbst eindeutig feststellen, muss er bei der Geschäftsführung eine explizite Going-concern-Prognose einfordern und diese dann einer Stichhaltigkeits- oder Plausibilitätsprüfung unterziehen. Hierdurch ergibt sich also für den Steuerberater eine generelle insolvenzrechtliche Hinweis- und Warnpflicht gegenüber Mandanten. Anhaltspunkte, welche eine solche Hinweis- und Warnpflicht auslösen, sind insbesondere ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, ein hälftiger Nennkapitalverlust, eine Unterbilanz sowie offensichtliche Liquiditätsschwierigkeiten.
Der BGH hat in einem Urteil vom 23. Februar 2012 entschieden, dass ein Steuerberater über "vorgefundene steuerliche Risiken des Mandatsgegenstandes" auch dann aufklären muss, wenn der Risikosachverhalt jenseits der konkret bearbeiteten Angelegenheit liegt. Dabei kann möglicherweise eine Aufklärung gegenüber dem (zuständigen) Angestellten der Gesellschaft genügen. In dem Urteil führt der BGH aus, dass ein Steuerberater, der "mehrmals hintereinander für eine GmbH den steuerlichen Jahresabschluss oder die Erklärungen zu Körperschaftsteuern und Gewerbesteuern" erarbeitet, jedenfalls ein "inhaltlich beschränktes Dauermandat" inne habe. Der Steuerberater müsse daher "die innerhalb seines Gegenstands liegenden Gestaltungsfragen, aus denen sich verdeckte Gewinnausschüttungen ergeben können, mit der Auftraggeberin erörtern und auf das Risiko und seine Größe hinweisen", und zwar auch dann, wenn der Steuerberater keinen Auftrag zur Gestaltungsberatung hatte. Auch bei einem eingeschränktem Mandat, so der BGH, habe der Steuerberater "bei erster Gelegenheit über die vorgefundenen steuerlichen Risiken des Mandatsgegenstandes aufzuklären. "
July 19, 2024, 11:49 am