Teneriffa Süd Abflug

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Rückgruppierung, Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit für eine Dauer von mehr als sechs Monaten; 6. Versetzung, Umsetzung innerhalb der Dienststelle, wenn sie mit einem Wechsel des Dienstorts verbunden ist (das Einzugsgebiet im Sinn des Umzugskostenrechts gehört zum Dienstort); 7. Abordnung für eine Dauer von mehr als drei Monaten, es sei denn, daß der Beschäftigte mit der Abordnung einverstanden ist; 8. Hinausschiebung des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze; 9. Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern über die Altersgrenze hinaus; 10. Anordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschränken; 11. Versagung oder Widerruf der Genehmigung einer Nebentätigkeit, soweit es sich nicht um Beschäftigte handelt, bei deren Einstellung das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach Nummer 1 ausgeschlossen ist; 12. Beschäftigtenlehrgang 2 bayern 2. Ablehnung eines Antrags auf Teilzeitbeschäftigung, Ermäßigung der Arbeitszeit oder Urlaub oder Widerruf einer genehmigten Teilzeitbeschäftigung; 13.
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Beschäftigtenlehrgang 2 Bayern 14

Fachinformatiker/-in für Systemintegration Einwöchiges Praktikum in der EDV-Abteilung und aktive Mitarbeit bei der technischen Betreuung der Mitarbeiter/innen. Für Studentinnen und Studenten sowie fachpraktische Ausbildung FOS sind Praktika in folgenden Bereichen möglich: Amt für Kinder, Jugend und Familie Gesundheitsamt Gutachterausschuss Kommunalaufsicht Soziales und Senioren Tiefbauverwaltung Veterinäramt Auf Anfrage sind auch mehrwöchige Praktika möglich. Karriere & Zukunft Bei erfolgreicher Einstellung bietet das Landratsamt Traunstein folgende Weiterbildungsmöglichkeiten: Beschäftigte ohne Verwaltungsausbildung Quereinsteigerinnen und Quereinsteigern bietet das Landratsamt Traunstein die Teilnahme am Beschäftigtenlehrgang I (BL I), der mit der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten vergleichbar ist. Beschäftigtenlehrgang 2 bayern 14. Beschäftigte mit Verwaltungsausbildung Beschäftigte, die die Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. die den BL I bestanden haben, können sich für den Beschäftigtenlehrgang II (BL II) - Verwaltungsfachwirt - bewerben.

(3) 1 Der Personalrat hat mitzubestimmen in sozialen Angelegenheiten bei Gewährung von Unterstützungen, Vorschüssen, Darlehen und entsprechenden sozialen Zuwendungen, wenn der Beschäftigte es beantragt; Zuweisung und Kündigung von Wohnungen, über die die Dienststelle verfügt; Zuweisung von Dienst- und Pachtland und Festsetzung der Nutzungsbedingungen. 2 In den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 bestimmt auf Verlangen des Antragstellers nur der Vorstand des Personalrats mit. 3 Die Dienststelle hat dem Personalrat nach Abschluß jedes Kalenderjahres einen Überblick über die Unterstützungen und entsprechenden sozialen Zuwendungen zu geben. 4 Dabei sind die Anträge und die Leistungen gegenüberzustellen. Jobs und Karriere | Landratsamt Traunstein. 5 Auskunft über die von den Antragstellern angeführten Gründe wird hierbei nicht erteilt.

July 19, 2024, 8:08 am