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Aktuell steht ein 101-Jähriger vor Gericht, der SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen gewesen sein soll. In den meisten Fällen würden die Verbrechen aber kaum geahndet, kritisiert das Auschwitz-Komitee. Suche. Das Internationale Auschwitz-Komitee hält die Ahndung von Verbrechen der Nationalsozialisten trotz laufender Prozesse für unzureichend. «Bei den Überlebenden bleibt mit Blick auf die deutsche Nachkriegsjustiz und die Ahndung der Verbrechen in den Konzentrationslagern Empörung und Bitterkeit, weil die allermeisten Täter von der Justiz unbehelligt geblieben sind und völlig ungestört in Deutschland leben konnten», sagte der geschäftsführende Vizepräsident Christoph Heubner der Deutschen Presse-Agentur. Mit Blick auf den laufenden Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen sprach er dem Landgericht Neuruppin in Brandenburg zugleich Anerkennung für den Aufklärungswillen aus. Mit 101 Jahren vor Gericht Der heute 101-Jährige soll als damaliger SS-Wachmann im KZ Sachsenhausen der Anklage zufolge von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet haben.

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Der 96-jährigen Frau wird Beihilfe zum Mord in mehr als 11. 000 Fällen vorgeworfen. Das könnte Sie auch interessieren... Copyright © Deister- und Weserzeitung 2022 Texte und Fotos von sind urheberrechtlich geschützt. Weiterverwendung nur mit Genehmigung der Chefredaktion.

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July 19, 2024, 9:56 am