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Wirtschaftliche Einheit Kartellrecht

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Das gilt jedenfalls für Verwaltungsverfahren (Untersagungsfälle) und Zivilverfahren (Schadensersatzklagen). Zweifelhaft ist dies jedoch für Geldbußen. Denn bezüglich der Sanktionen gibt es in der Europäischen Union keine Harmonisierung und damit auch keine Vorrangwirkung des europäischen Rechts. Auswirkungen der 9. GWB-Novelle auf die Konzernhaftung Gerade im Hinblick auf die Geldbußen würde sich dies ändern, wenn der Referentenentwurf einer 9. GWB-Novelle demnächst Gesetz werden sollte. Danach soll erstmals eine Konzernhaftung nach europäischem Vorbild im deutschen Kartellrecht eingeführt werden. Die Vorschrift weicht zwar geringfügig vom europäischen Modell ab; das kann hier aber unberücksichtigt bleiben. Im Ergebnis bedeutet dies: Wenn eine Konzerntochter durch Verschulden ihres Leitungspersonals einen Kartellverstoß begeht, wird nach dem Referentenentwurf zur 9. Wirtschaftliche einheit kartellrecht in zeiten der. GWB-Novelle nicht nur die Tochter selbst mit der Geldbuße belegt, sondern daneben auch die Muttergesellschaft, wenn beide Unternehmen eine "wirtschaftliche Einheit" bilden.

  1. Lkw-Kartell: Sippenhaft im Kartellschadensersatzrecht? / Steuern & Recht / PwC Deutschland
  2. Wirtschaftliche Einheit = Haftung ohne Verschulden? - Deutscher AnwaltSpiegel
  3. Kartellrecht v. Vergaberecht: Ausschluss verbundener Unternehmen zulässig?
  4. Wirtschaftliche Einheit und Gemeinschaftsunternehmen – Konzernprivileg und Haftungszurechnung (Michael Kling) – ZWeR 2011, 169 | ZWeR online
  5. Sanktionsdurchgriff und wirtschaftliche Einheit im deutschen und europäischen Kartellrecht – FIW e.V. – Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung (Research Institute for Economic Order and Competition)

Lkw-Kartell: Sippenhaft Im Kartellschadensersatzrecht? / Steuern & Recht / Pwc Deutschland

Die Gesellschaften einer Kon-zern-Familie, auf die dies nicht zutrifft, unterliegen der gesamtschuldnerischen Haftung nicht. Sie haben Fragen? Ihre Ansprechpartner beantworten sie gerne:

Wirtschaftliche Einheit = Haftung Ohne Verschulden? - Deutscher Anwaltspiegel

Das Thema ist aktuell, da das Bundeskartellamt seit einiger Zeit - zuletzt im Rahmen der 8. GWB-Novelle - bestrebt ist, die kartellrechtliche Konzernmutterhaftung durch Änderungen im OWiG und im GWB und damit eine Angleichung an EU-Recht herbeizuführen. Neben einer signifikanten Aufarbeitung von Gerichts- und Verwaltungsentscheidungen sowie Literatur betritt der Verfasser teilweise juristisches Neuland. Er zeichnet sowohl die dogmatischen Schwächen des europäischen Haftungsansatzes in Gestalt der der wirtschaftlichen Einheit nach, als er auch Überlegungen anstellt, welche Gestaltungsmöglichkeiten dem deutschen Gesetzgeber de lege ferenda offenstehen, um einen Sanktionsdurchgriff auf verbundene Unternehmen zu konstruieren. Wirtschaftliche einheit kartellrecht arbeitssitzung mit dem. Dabei setzt er sich auch kritisch mit der aus Europa entlehnten Figur der wirtschaftlichen Einheit im Rahmen der Umsatzbemessung im deutschen Recht auseinander, die mit der 7. GWB-Novelle in das Sanktionsrecht eingefügt wurde. Das FIW freut sich, mit diesem Band eine Schrift vorzulegen, die viele im Schnittstellenbereich von Kartellrecht, Konzernrecht und Sanktionsrecht angesiedelte Rechtsfragen berührt und angesichts ihrer Breite und Eindringtiefe die wissenschaftliche Diskussion wesentlich bereichern wird.

Kartellrecht V. Vergaberecht: Ausschluss Verbundener Unternehmen Zulässig?

[5] In einem solchen Fall sind die Art. 1010 und 102 AEUV nebeneinander anwendbar, sobald die betreffenden Unternehmen ihre Kollektivmacht missbrauchen. [6] Dies ist z. Wirtschaftliche Einheit und Gemeinschaftsunternehmen – Konzernprivileg und Haftungszurechnung (Michael Kling) – ZWeR 2011, 169 | ZWeR online. B. bei Kampfstrategien gegen Außenseiter oder bei der gemeinsamen Ausplünderung der Abnehmer der Fall. [7] Auch Oligopole können vom Anwendungsbereich des Art. 1 AEUV erfasst sein, sofern strukturelle Gegebenheiten des Marktes zwischen den betreffenden Unternehmen eine so enge Bildung schaffen, dass ihnen allein aufgrund des sog. Marktzwanges ein einheitliches und unabhängiges Verhalten gegenüber Dritte ermöglicht wird, das es rechtfertigt, sie als Einheit zu behandeln. [8] Ein markbeherrschendes Oligopol kann dann angenommen werden, wenn zum einen die weitgehende Markttransparenz eine vollständige gegenständige Kontrolle der Oligopolen erlaubt, zum anderen die hohe Reaktionsverbundenheit zwischen den beteiligten Unternehmen auf Dauer sicherstellt, dass ein abweichendes Verhalten sofort sanktioniert wird und wenn zudem etwaige Reaktionen von Kunden oder Konkurrenzen die Position des Oligopolmitglieder nicht mehr infrage stellen können.

Wirtschaftliche Einheit Und Gemeinschaftsunternehmen – Konzernprivileg Und Haftungszurechnung (Michael Kling) – Zwer 2011, 169 | Zwer Online

Er erwägt bei dieser Gelegenheit die Einführung einer zivilrechtlichen Konzernhaftung für Kartellfälle. Der vorliegende Beitrag untersucht, ob das systematisch überzeugend und europarechtlich geboten ist. Im Ergebnis muss eine akzessorische Haftung der Muttergesellschaft insoweit abgelehnt werden, weil es zum Bruch mit gesellschaftsrechtlichen und deliktsrechtlichen Fundamentalprinzipien käme. Wirtschaftliche einheit kartellrecht nvidia macht bei. Der vorliegende Beitrag will daher auch einen Alternativvorschlag für einen Haftungstatbestand der Muttergesellschaft unterbreiten, der in der gesetzlichen Anordnung einer spezifischen Konzernaufsichtspflicht liegen könnte und Konflikte mit der geltenden Struktur des Unternehmensrechts vermiede sowie zugleich im Einklang mit EU-Recht stünde. Legner, Sarah

Sanktionsdurchgriff Und Wirtschaftliche Einheit Im Deutschen Und Europäischen Kartellrecht &Ndash; Fiw E.V. &Ndash; Forschungsinstitut Für Wirtschaftsverfassung (Research Institute For Economic Order And Competition)

Die Einführung des europäischen Unternehmensbegriffs - und damit einhergehend des Konzeptes der wirtschaftlichen Einheit - in das deutsche Kartellzivilrecht würde eine deutliche Abkehr vom traditionellen gesellschaftsrechtlichen Trennungsprinzip und Rechtsträgerprinzip bedeuten und hätte weitreichende Folgen für den Konzern. Vielfach wird das europäische Konzept einer gesetzlich nicht geregelten Gesamtschuld dogmatisch als »Fremdkörper« angesehen, welcher sich von den ursprünglichen Haftungsprinzipien im europäischen Kartellrecht, die auf dem Schuldprinzip, respektive dem Grundsatz der persönlichen Verantwortung, sowie der Unschuldsvermutung und dem Grundsatz nulla poena sine lege basieren, weit entfernt hat. Die praktische Relevanz einer konzernweiten zivilrechtlichen Verantwortlichkeit für Kartellvergehen ist angesichts der Höhe der jährlich durch Kartelle entstehenden Schäden jedenfalls erheblich. Lkw-Kartell: Sippenhaft im Kartellschadensersatzrecht? / Steuern & Recht / PwC Deutschland. Der Verfasser der vorliegenden Dissertation, die an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster entstanden ist, betritt in jeder Hinsicht Neuland, indem er ein eigenes europarechtskonformes Haftungskonzept für das deutsche Recht entwickelt, ohne das als dogmatisch schwierig erachtete europäische Konzept dem deutschen auf- zustülpen.

Der europarechtliche Unternehmensbegriff ist hierbei unabhängig von einem etwaigen unterschiedlichen deutschen Begriffsverständnis auszulegen. 4. 1 Unternehmen Im AEU-Vertrag selbst findet sich keine Definition zum Begriff des Unternehmens. In der Rechtsprechung hat sich allerdings eine allgemein gebräuchliche Definition entwickelt, die regelmäßig von der Kommission und den europäischen Gerichten angewandt wird. Nach diesem sog. funktionalen Unternehmensbegriff ist unter einem Unternehmen jede, eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübende Einheit, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Finanzierung, zu verstehen. [1] Eine wirtschaftliche Tätigkeit ist dabei jede Tätigkeit, die darin besteht, Güter oder Dienstleistungen auf einem bestimmten Markt anzubieten oder nachzufragen. Sanktionsdurchgriff und wirtschaftliche Einheit im deutschen und europäischen Kartellrecht – FIW e.V. – Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung (Research Institute for Economic Order and Competition). Vom Unternehmensbegriff erfasst werden sowohl das potentielle als auch das aktuelle Unternehmen. Bei einem potentiellen Unternehmen handelt es sich um eine unternehmerisch tätige Einheit, die bislang wirtschaftlich noch nicht auf dem relevanten Markt tätig ist, der Markteintritt allerdings potenziell, d. h. innerhalb kurzer Zeit und ohne Überwindung wesentlicher Hindernisse erfolgen kann.

July 8, 2024, 12:41 am