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Der Verband der Immobilienverwalter Hessen e. V. ist mit seinen über 300 Mitgliedern eine der rechtlich selbstständigen Landes- bzw. Regionalorganisationen der Immobilienverwalter, die im Verband der Immobilienverwalter Deutschland e. (VDIV) zusammengeschlossen sind. Gemeinsam mit seinen zehn Landesverbänden vertritt der VDIV knapp 3. 000 Immobilienverwalter. Diese verwalten rund 6, 8 Mio. Wohnungen mit einem Wert von 635 Mrd. EUR, darunter allein 4, 8 Mio. Eigentumswohnungen. Der VDIV und seine Landesverbände treten ein für eine nachhaltige Professionalisierung und Qualifizierung der Verwalter, für wirksamen Verbraucherschutz, einheitliche Berufszugangsregelungen und adäquate politische Rahmenbedingungen. Unsere Premium-Kooperations- und Kooperations-Partner in alphabetischer Reihenfolge:
Praxisnahes Fachwissen für Immobilienverwalter und Wohnungseigentümergemeinschaften. 3. überarbeitete und aktualisierte Auflage. ( online; PDF) Weblinks [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Homepage Deutscher Verwaltertag Literatur von und über Verband der Immobilienverwalter Deutschland im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Immobilienverwalter des Jahres:
12. 2019 | IVD Mitte e. | Aktuelles, IVD Mitte IVD Würfelchallenge NEU – Die IVD Würfelchallenge. Mit der Würfelchallenge möchte der IVD zeigen, dass Sachverständige, Maklerinnen und...... mehr erfahren
Mitglied werden und Vorteile genießen Die Mitgliedschaft in den VDIV-Landesverbänden ist als Gütesiegel für Professionalität anerkannt und damit Garant für Ihre Kompetenz und Seriosität. Über 14. 000 Abonnenten beweisen: Der VDIVnewsletter informiert aktuell, wesentlich und objektiv. Seminare, Tagungen, Konferenzen Fachseminare des VDIV: Erfolgreiche Immobilienverwaltungen wissen warum! Zahlen & Fakten des VDIV 3. 600 Unternehmen sind VDIV-Mitglied 7, 6 Mio. verwaltete Einheiten insgesamt 5, 6 Mio. verwaltete WEG-Einheiten 2 Mieteinheiten 765 Mrd. Euro Wert der verwalteten Einheiten 12 Mrd. Euro Aufwendungen für Instandhaltung, Modernisierung, Sanierung p. a
Das ausgefüllte und unterzeichnete Formular ist dem Verwaltervertrag als Anlage beizufügen. Das Dokument erhalten Sie kostenfrei bei Bestellung eines Verwaltervertrags. Werden Pflichten aus der DL-InfoV verletzt, indem nicht oder falsch informiert wird, kann dies als Ordnungswidrigkeit nach § 6 DL-InfoV mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 1. 000, 00 € geahndet werden.