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Ich bin immer bemüht, die Inhalte auf Juratopia weiter zu verbessern. Übrigens habe ich auch einen kostenlosen E-Mail Kurs mit Lerntipps für Jurastudenten – basierend auf wissenschaftlicher Forschung zum effektiven Lernen. Du kannst Dich hier kostenlos anmelden. Quellennachweise: Schönke/Schröder StGB, 30. Auflage 2019, § 34 Rn. 9. BGH, Urteil vom 05. 07. 1988, Az. : 1 StR 212/88. BGH, Beschluss vom 28. 06. 2016, Az. : 1 StR 613/15. Schönke/Schröder StGB, 30. Auflage 2019, § 34 StGB Rn. 16. BGH, Urteil vom 15. 05. 1979, Az. Schema zum Rechtfertigenden Notstand, § 34 StGB - Elchwinkel. : 1 StR 74/79. s. etwa den sog. Haustyrannen-Fall des BGH, Urteil vom 25. 03. 2003, Az. : 1 StR 483/02. 17. BGH, Urteil vom Urteil vom 03. 02. 1993, Az. : 3 StR 356/92. vgl. 23. Teilweise wird stattdessen wie folgt aufgebaut (etwa Hemmer/Wüst/Berberich, Strafrecht AT I, 14. Auflage 2019, Rn. 265 ff. ): Zunächst Gesamtabwägung des Rangverhältnisses der Rechtsgüter im konkreten Fall. Dort werden dann sowohl das allgemeine Rangverhältnis als auch die bei mir im zweiten Prüfungspunkt thematisierten Punkte bis auf den Gefahrgrad und die mögliche Schadenshöhe thematisiert.
Notstandslage Gefahr Gegenwärtig Notstandsfähiges Rechtsgut Notstandshandlung Erforderlichkeit (nicht-anders-Abwendbarkeit) Interessenabwägung Angemessenheit Subjektives Rechtfertigungselement Gefahrabwendungsabsicht Handelt der Täter um sich selbst vor einer Gefahr zu schützen, wird von rechtfertigendem Notstand gesprochen. Handelt der Täter dagegen um eine Gefahr vor einem anderen abzuwenden, wird von rechtfertigender Notstandshilfe gesprochen. Vgl. dazu die Notwehr / Nothilfe gem. § 32 StGB. Bei der Notstandshilfe werden die untenstehenden Termini (Notstandslage, Notstandsfähiges Rechtsgut, Notstandshandlung) entsprechend ersetzt. Eine Gefahr liegt vor, wenn die Schädigung eines Rechtsguts aufgrund der vorliegenden Umstände als sehr wahrscheinlich erscheint. 2 Anders als bei der Notwehr bzw. Nothilfe gem. § 32 StGB umfasst die Gefahr i. Schema rechtfertigender not stand for human. S. d. § 34 StGB auch die Dauergefahr. Eine Dauergefahr ist ein drohender Zustand von längerer Dauer, der in jedem Augenblick in eine Schädigung eines Rechtsguts umschlagen kann, ohne aber die Möglichkeit auszuschließen, dass der Eintritt des Schadens noch eine Weile auf sich warten lässt.
Verhältnismäßigkeit: Güter- / Interessenabwägung 3. Angemessenheit des Mittels Eine Notstandshandlung ist angemessen, wenn das Verhalten des Notstandstäters auch nach den anerkannten Wertvorstellungen der Allgemeinheit als eine sachgemäße und dem Recht entsprechende Lösung der Konfliktslage erscheint. 4 Schönke/Schröder-StGB/Perron, 29. Auflage München, 2014, § 34 Rdn. 46; Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, 43. Auflage Heidelberg 2013, Rn. 310 III. Subjektives Rechtfertigungselement Abwendungswille Der Abwendungswille verlangt über die Kenntnis von der tatsächlichen Lage hinaus auch einen Verteidigungswillen, d. h. den Willen, zur Gefahren- bzw. Rechtfertigender Notstand, § 34 StGB · Schema · Strafrecht AT • JuraQuadrat · §². Angriffsabwehr tätig zu werden. Ausreichend ist dabei jedoch, dass der Wille zur Abwehr neben anderen Motiven nicht völlig in den Hintergrund tritt. 5 BGHSt 2, 111, 114; Fischer StGB, 64. Aufl. 2017, § 32 Rn. 25; Wessels/Beulke/Satzger Strafrecht AT, 46. 2016, Rn. 404 f. ; BGH NStZ 1996, 29; NJW 2013, 2133, 2135; dazu Brüning ZJS 2013, 511; Jäger JA 2013, 708.