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Schematische Gegenüberstellung der Einkommen nicht zielführend So kann die Frage eines finanziellen Ungleichgewichts auch nicht allein durch eine Gegenüberstellung der unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen beider Elternteile beantwortet werden. Vielmehr ist anstelle einer schematischen Betrachtung in die Beurteilung einzubeziehen, dass der betreuende Elternteil ohnehin schon dadurch einen finanziellen Beitrag zum Unterhalt der Kinder erbringt, dass diese bei ihm wohnen (OLG Karlsruhe, FamRZ 1993, 1116, 1117). Dennoch darf bei dem Einkommensvergleich der gewährte Betreuungsunterhalt nicht monetarisiert und vom Einkommen des betreuenden Elternteils als Belastung abgesetzt werden (BGH, FamRZ 1991, 182, 183; OLG Hamburg, FamRZ 1985, 290). Angebracht ist es aber, einen konkret belegten Betreuungsaufwand als besondere Belastung beim betreuenden Elternteil zu berücksichtigen (vgl. Kindesunterhalt wenn mutter mehr verdient und. den Fall des OLG Düsseldorf, FamRZ 1992, 92, 94; ferner OLG Koblenz, FamRZ 1991, 1475, 1476; OLG Schleswig, FamRZ 1990, 518; OLG Oldenburg, FamRZ 1988, 724, 725; Graba, FamRZ 1990, 454, 456 f. ).

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Der BGH hat dies z. B. angenommen bei einem mehr als dreifach höheren Nettoeinkommen (Beschluss vom 10. 7. Ungleiches Einkommen: Kindesunterhalt an reichen Elternteil zahlen? - Deutsche Anwaltauskunft. 2013, XII ZB 297/12). Einige Oberlandesgerichte lassen bereits das doppelte Nettoeinkommen ausreichen (so z. das Oberlandesgericht Brandenburg). Das Oberlandesgericht Schleswig hielt in einer Entscheidung aus 2014 sogar ein höheres Einkommen von 500 € netto monatlich für ausreichend. Bevor ein Anspruch gänzlich wegfällt, wird das Gericht aber auch immer den konkreten Betreuungsaufwand und die damit verbundene besondere Belastung des betreuenden Elternteiles beachten. Lassen Sie daher den Einzelfall konkret prüfen. (Bildquelle Galeriebild: Petra Bork /)

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Der andere Elternteil hat meist vor allem eine sog. Barunterhaltspflicht und zahlt Kindesunterhalt, der nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet wird. Im Regelfall besteht bei diesen Unterhaltsverpflichtungen ein gewisses Gleichgewicht. Unter besonderen Umständen führt Reichtum des betreuenden Elternteils allerdings dazu, dass ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern entsteht, wenn sich der betreuende Elternteil nicht am Barunterhalt beteiligt. Die Folge ist, dass auch der betreuende Elternteil, der eigentlich durch die Betreuung bereits seinen Beitrag zum Unterhalt leistet, auch zum Barunterhalt verpflichtet ist (BGH, 10. 07. 2013, Az. : XII ZB 297/12). Das ist z. der Fall, wenn der betreuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen als der barunterhaltsverpflichtete Elternteil hat. Die Folge: der Elternteil, der die Kinder betreut und deutlich mehr Geld zur Verfügung hat, kann vom anderen Elternteil keinen Kindesunterhalt verlangen (z. Kindesunterhalt bei hohem Einkommen eines Elternteils. OLG Dresden, 04. 12. 2015, Az.

Dann haftet der besserverdienende betreuende Elternteil auch für den sog. Barunterhalt (§ 1603 Abs. 2 BGB). Voraussetzung für die komplette Befreiung bzw. Einschränkung der Barunterhaltspflicht ist außerdem ein großes Einkommensgefälle zwischen den Eltern. Der Elternteil, der die Kinder betreut, muss ein deutlich höheres Einkommen haben als derjenige, der Barunterhalt zahlen müsste. "Deutlich höheres Einkommen" Was aber ist ein "deutlich höheres Einkommen"? Dafür gibt es keine gesetzliche Definition. Aber laut OLG Dresden (Az. : 20 UF 875/15) muss der betreuende Elternteil etwa das Dreifache von dem verdienen, was der barunterhaltspflichtige Elternteil verdient. Unterhalt, wenn Kindsmutter mehr verdient als der Kindsvater. Diese Entscheidung trafen die Richter in einem Fall, in dem eine Mutter Kindesunterhalt an den Vater bezahlen sollte. Die Kinder lebten beim Vater. Der Vater verdiente als Arzt monatlich mehr als 11. 000 Euro, die Mutter als selbstständige Rechtsanwältin monatlich lediglich knapp 2. 000 Euro. Für die Richter reichte dieses Einkommensgefälle aus, um die Mutter von der Pflicht zur Zahlung von Kindesunterhalt an den Vater zu befreien und den Vater vollständig hinsichtlich Betreuungs- und Barunterhalt in die Pflicht zu nehmen.

July 8, 2024, 5:45 am