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Alles in allem Das Steuerrecht hat viele Stolperfallen. Es empfiehlt sich, dass Sie sich vorher steuerlich oder juristisch beraten lassen. Ist das Kind erst "in den Brunnen gefallen", ist es oft zu spät. Eine steuerliche oder juristische Beratung zahlt sich insoweit immer aus.
3. Ausnahmen von der Spekulationssteuer Von der Zehnjahresfrist gibt es jedoch auch Ausnahmen, nämlich wenn die betroffene Immobilie im Zeitraum zwischen der Anschaffung und der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorausgegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde. 4. Getrennte steuerliche Beurteilung bei den Ehegatten Nicht selten zieht im Zuge der Trennung ein Ehegatte aus der gemeinsamen Immobilie aus und der andere Ehegatte verbleibt (zunächst) darin. Spekulationssteuer bei scheidung dem. In so einem Fall muss die steuerliche Beurteilung der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken für jeden Ehegatten getrennt durchgeführt werden mit der Folge, dass den Ehegatten, der in der Immobilie verbleibt und den ausziehenden Ehegatten unterschiedliche steuerliche Folgen bezüglich der Spekulationssteuer treffen können. Bei der Konstellation, dass die Immobilie nur einem Ehegatten alleine gehört und dieser auszieht und somit der andere Ehegatte, dem die Immobilie nicht gehört, in der Immobilie wohnen bleibt, führt dies für den Eigentümer der Immobilie dazu, dass er bei einem späteren Verkauf der Immobilie möglicherweise das Steuerprivileg nicht mehr nutzen kann und Spekulationssteuer zahlen muss, weil keine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch ihn mehr besteht.