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Fenstererneuerung Bei Eigentumswohnungen

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Abweichende Regelungen, die die Fenster zum Sondereigentum einer Wohnung erklären, sind laut Rechtsprechung ungültig. Somit sind Fenster auch dann Eigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn in einer Teilungserklärung etwas anderes stehen sollte. Wichtige Regel bei Fenster-Tausch und -Reparatur in Eigentumswohnungen Wenn Sie als Wohnungseigentümer die Außenfenster Ihrer Wohnung renovieren oder austauschen möchten, müssen Sie zunächst einen Beschluss der Eigentümerversammlung darüber beantragen, da die Fenster Gemeinschaftseigentum sind. Diese Regelung gilt auch für Änderungen an Verglasungen, Fensterrahmen, Fenstersimsen außen, Fensterbänken außen, Außenjalousien, Außenmarkisen, Fensterläden, und Rollläden. Fenstererneuerung bei eigentumswohnungen de. Fensterbänke und Fenstersimse, die nach innen gerichtet sind, zählen zum Sondereigentum, Sie können als Wohnungseigentümer also selbst darüber bestimmen – ohne Wohnungseigentümergemeinschaft. Wer zahlt die Fenster-Instandhaltung bei Eigentumswohnungen? Da Fenster und einzelne, damit zusammenhängende Elemente, wie sie im Abschnitt zuvor aufgezählt sind, zum Gemeinschaftseigentum zählen, sind deren Austausch oder Änderungen von allen Eigentümern gemeinsam zu zahlen.

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Sehr geehrter Ratsuchender, lassen Sie mich Ihre Fragen wie folgt beantworten. 1. "Im Internet las ich, dass ein nicht angefochtener Beschluß trotzden rechtsgültig wird. [... ] Ist dies so, und kann ich meine Fenster aufgrund dieses Beschlusses von 2013 erneuern lassen? ", 2. "Falls nicht, was kann die Verwaltung bzw. die Eigentümergemeinschaft gegen mich unternehmen wenn ich die Fenster trotzdem erneuern lassen? " zu 1. Bei Beschlüssen ist zwischen nichtigen und lediglich anfechtbaren Beschlüssen zu unterscheiden. § 16 Abs. 4 Sätze 1 und 2 WEG regelt: "Die Wohnungseigentümer können im Einzelfall zur Instandhaltung oder Instandsetzung [... ] durch Beschluss die Kostenverteilung abweichend von Absatz 2 regeln [... ]. Der Beschluss zur Regelung der Kostenverteilung [... ] bedarf einer Mehrheit von drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer im Sinne des § 25 Abs. 2 und mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile. " Durch den Beschluss, generell die Kosten für die Fenster den jeweiligen Sondereigentümer aufzuerlegen, hat die Gemeinschaft ihre Beschlusskompetenz überschritten, sodass der Beschluss nicht lediglich anfechtbar, sondern sogar nichtig - und damit rechtlich nicht in der Welt - ist, vgl. LG München I, Urteil vom 23. Fenstererneuerung bei eigentumswohnungen in bad. Juni 2014 – 1 S 13821/13 – Randnummer 15, juris: "Die Regelung des § 16 Abs 4 WEG gibt den Wohnungseigentümern nicht die Kompetenz, den Kostenverteilungsschlüssel für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Dauer zu verändern.

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Um zu diesem Ergebnis zu kommen, bedarf es einer klaren und eindeutigen Regelung, die nur dann vorliegen dürfte, wenn die Instandsetzung insgesamt den einzelnen Wohnungseigentümern zugeordnet ist. Wenn bestimmte Maßnahmen, z. B. nur der Außenanstrich, in der Verantwortlichkeit der Gemeinschaft bleiben soll, dann ist auch die Zuordnung der Kosten zu den Wohnungseigentümern nicht hinreichend bestimmt (BGH aaO). Selbst, wenn man eine solche Umdeutung einer unwirksamen Regelung in der Teilungserklärung annimmt, so bleibt es dabei, dass der Wohnungseigentümer über die Erneuerung der Fenster nicht allein entscheiden kann, er muss allerdings im Ergebnis die Kosten entsprechender Maßnahmen tragen (OLG Karlsruhe, B. Regularien zu Fenster Renovierungen. 7. 2010, 11 Wx 115/08; OLG Hamm NJW-RR 92, 148). Ergebnis: Bevor man sich entschließt, die Fenster in der eigenen Wohnung austauschen zu lassen, sollte man sich vergewissern, wie die Rechtslage ist. Andernfalls kann es dazu kommen, dass man die eigenen Fenster zahlt, die der anderen Wohnungseigentümer aber auch.

Das trifft auch beim Zusammenlegen von zwei Wohnungen zu, für das tragende Wände entfernt werden müssen. "Solche Vorhaben sind durchaus zulässig, aber eben nicht ohne die Genehmigung der WEG", sagt Heilmann, die auch Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist. Es gibt sogar einen Rechtsanspruch auf Genehmigung. Erneuerung von Fenstern in Eigentumswohnung: Muss Eigentümergemeinschaft mitzahlen? | DAHAG. Manche Maßnahmen brauchen keine Erlaubnis Nicht genehmigungspflichtig ist etwa der Einbau einer Rigipswand zur Teilung eines großen Zimmers. Das ist ein reiner Eingriff ins Sondereigentum, der die anderen Eigentümer nicht betrifft und beeinträchtigt. Oder der Umbau eines Badezimmers, solange Rohre und Leitungen nicht gravierend verändert werden. "Bei allem, was sich ausschließlich im Sondereigentum abspielt, hat der Eigentümer freie Hand", so Beate Heilmann. Nicht immer ist von vornherein klar, welche Auswirkungen die Umbauten haben könnten. "Sobald die Wahrscheinlichkeit besteht, dass in die bauliche Substanz eingegriffen werden könnte, sollten sich die Eigentümer fachlichen Rat von Statikern und Architekten holen", rät Marco Schwarz.

July 3, 2024, 12:42 am