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Sie hätten einen sicheren Weg für den gesunden Fötus gehen wollen. Ein Verteidiger sagte: "Hier ist die Verurteilung der Fluch der gut gemeinten Tat. " Widerruf der Approbation droht Sollte das Urteil rechtskräftig werden, müssen die Angeklagten mit berufsrechtlichen Maßnahmen rechnen. Die Approbationsbehörde werde den Fall prüfen, hieß es im Prozess. Es drohe ein Widerruf der Approbation. Die Mutter der Zwillinge war in der 32. Schwangerschaftswoche, als es im Juli 2010 zur Geburt kam. Bereits zuvor hatte es Komplikationen gegeben, weil sich die Föten die mütterliche Plazenta teilten. Bewehrung was darf man nicht es. Bei einem Zwilling wurde zudem eine massive Hirnschädigung festgestellt. Die Eltern hatten sich nach ausführlicher Beratung für einen sogenannten selektiven Fetozid entschieden. Eine medizinische Indikation für einen späten Abbruch habe vorgelegen, hieß es im Prozess. Wann aus dem Fötus ein Mensch wird Der Eingriff hätte jedoch nur vor, nicht nach Beginn der Geburt vorgenommen werden dürfen, so die Auffassung des Landgerichts, die der BGH später bestätigte.
Ein Sachverständiger hatte ihre Geschwindigkeit im Prozess mit mindestens Tempo 50 angegeben. Eine Erklärung hat die 83-Jährige angeblich nicht. "Es tut mir leid, es ist nun mal passiert", sagte sie kurz vor der Urteilsverkündung. Sie wolle und werde auch nicht mehr Auto fahren. An den Unfall selbst habe sie keine Erinnerung. Richter Sebastian Jordan sprach im Urteil von einem "Augenblicksversagen". Die Angeklagte habe nicht hinreichend auf den vorausfahrenden Verkehr geachtet. Ob sie Gas und Bremse verwechselt hat, wie im Prozess vermutet wurde, habe nicht festgestellt werden können. Zwilling im Mutterleib totgespritzt: Bewährungsstrafen. Bei dem Unfall waren auch zwei Jugendliche schwer verletzt worden. Ein 14-Jähriger und ein 16-Jähriger hatten Schädel- und Hirnverletzungen erlitten und mussten notoperiert werden. Weitere vier Menschen wurden ebenfalls zum Teil schwer verletzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.