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Ab 01. Januar 2016 lautet es: "Werden die Mitarbeiter regelmäßig in erster Hilfe und Notfallmaßnahmen geschult? - Dieses Kriterium ist erfüllt, wenn der ambulante Pflegedienst belegen kann, dass Schulungen in erster Hilfe und zum Verhalten bei Notfallmaßnahmen in regelmäßigen Abständen von nicht mehr als zwei Jahren durchgeführt wurden. Notstandsmeldung - Pflege-Transparenzvereinbarungen - www.dbfk-unternehmer.de. Bei einer Stichprobe von 10% der Mitarbeitenden, die mindestens ein Jahr im Pflegedienst beschäftigt sind, werden Nachweise eingesehen. 2015_12_15_EndfassungPTVA Synopse PTVA alt -
Bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger gelten die aktuellen Fassungen weiter: