Teneriffa Süd Abflug
Erster offizieller Beitrag #1 Hallo, ich bin neu hier angemeldet, hatte aber vorher immer mal etwas mitgelesen. Am 15. 7 war es dann soweit, die von den Stadtwerken haben den Zähler getauscht (und Rundfunkempfänger angeschloßen). Marktstammdaten hatte ich schon vorher eingetragen, ist jetzt "in Betrieb" und bei den Stadtwerken steht "in Prüfung".... So, nun hänge ich an den Formular für das FA - ich mache das über ELSTER - und wollte sicher gehen, das ich dort das richtige eingetragen habe. Fragen zu Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen - Finanzen / Steuern - Photovoltaikforum. #1: Die Rechnung für die PV-Anlage geht auf mich und meiner Frau; bei "2 - Ehegatte / Ehegattin", hab ich meine Frau eingetragen, so das ich nix mehr machen muß? Oder muß die Rechnung umgeschrieben werden? #2: Bei 13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen, wenn ich das hier richtig im Forum gelesen habe, trage ich dort "0" ein für "Gewerbebetrieb"? #3: Bei 17 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer: Ist im Grunde egal was eingetragen wird, so lange ich unter der grenze bleibe?
Der Wert ihrer Anlage verringert sich durch Abnutzung von Jahr zu Jahr. Dieser Werteverlust wird durch den Abschreibungsbetrag berücksichtigt. Die Finanzämter gehen in der Regel von einer 20-jährigen Nutzungsdauer einer Photovoltaikanlage aus. Um die jährlichen Abschreibungsbeträge auszurechnen, gibt es derzeit nur eine Möglichkeit: Linear Linear abzuschreiben bedeutet, dass jährlich der gleiche Wert abgeschrieben wird, also bei einer Abschreibungszeit von 20 Jahren immer 5% vom Anschaffungswert. Fragebogen zur steuerlichen erfassung pv anlage in youtube. Nach Ablauf der 20 Jahre hat die Anlage buchhalterisch keinen Wert mehr Ebenfalls ist eine so genannte Sonderabschreibung von 20% unter gewissen Voraussetzungen möglich. Die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 1 EStG erlaubt es Existenzgründern im Jahr der Erstellung der Photovoltaikanlage und in den folgenden 4 Jahren insgesamt 20% der Anschaffungskosten abzusetzen. Die Verteilung der 20% kann in diesem Zeitraum beliebig gewählt werden und erfolgt parallel zur normalen Abschreibung. Eine jahresanteilige Aufteilung der Sonderabschreibung findet nicht statt.