Teneriffa Süd Abflug
Hauptkategorie: Verband Kategorie: News Veröffentlicht: 22. 02. 2019 Geschrieben von Geschäftsstelle Drucken E-Mail Wichtige Information zum Glan Glan: SGD Süd droht Widerspruchführern mit kostenpflichtigen Widerspruchsbescheiden Dem Aufruf des DKV (siehe unten), gegen die Sperrung des Glan Widerspruch einzulegen, sind über 200 Kanuten/innen und Kanu-Vereine gefolgt. Vielen Dank für diese großartige Unterstützung! Bremen und Mainz machen Druck bei Polizeikosten für Risikospiele - WESER-KURIER. Aktuell schreibt die SGD Süd alle Widerspruchführer an und versendet eine Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße, in der über die Klageabweisung eines gewerblichen Kanuanbieters gegen die gleichlautende Sperrung aus dem Jahr 2018 verwiesen wird. Im Begleitschreiben wird unter Hinweis auf diese Entscheidung gefragt, ob man seinen Widerspruch noch aufrechthalten möchte. Andernfalls drohe ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid, wobei die Kosten zwischen 20 € und 1. 000 € betragen sollen, was nach der Landesgebührenordnung Rheinland-Pfalz grundsätzlich zulässig ist.
Die Landesordnungsbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) ist für die Fachaufsicht bei Maßnahmen der Kreisordnungsbehörden (Kreisverwaltungen und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte) zuständig. Die Dienstaufsicht über Mitarbeiter der o. g. Startseite LVermGeo. örtlichen Ordnungsbehörden führt der/die Bürgermeister/in als Dienstvorgesetzte(r). Die Dienstaufsicht bei Mitarbeitern der Kreisordnungsbehörden führt der/die Oberbürgermeister/in bzw. Landrat/Landrätin als Dienstvorgesetzte(r).