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Förderung im ambulanten Bereich: Entsprechend der bundesweiten Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75 a SGB V fördert die KV Sachsen zusammen mit den Krankenkassen finanziell insbesondere die allgemeinmedizinische Weiterbildung in Sachsen. Die Förderung im ambulanten Bereich beträgt 5. 000 EUR pro Monat und Vollzeitstelle. In unterversorgten bzw. von Unterversorgung bedrohten Planungsbereichen werden die Förderbeträge um monatlich 500 EUR (Unterversorgung) bzw. 250 EUR (drohende Unterversorgung) erhöht. Krankenhausgesellschaft sachsen seminare in europe. Die Förderung eines Weiterbildungsverhältnisses wird auf Antrag des Praxisinhabers von der zuständigen KV-Bezirksgeschäftsstelle gewährt, wenn der Antragsteller die Weiterbildungsbefugnis besitzt und in seiner Praxis eine vorhandene Stelle zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem geeignetem Bewerber besetzen kann. Weitere Informationen und Auskünfte zu den erforderlichen Anträgen erhalten Sie unter: Ärzte in Weiterbildung (Kassenärztliche Vereinigung Sachsen) Förderung im stationären Bereich: Die Fördermittel im stationären Bereich zur Besetzung umgewandelter Stellen mit Ärzten in allgemeinmedizinischer Weiterbildung erhalten Krankenhäuser nach § 108 SGB V und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen nach § 111 SGB V. Die Fördermittel werden von den Einrichtungen bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG e.

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Sächsische Landesärztekammer Adresse: Letzte Änderung der Seite: 03. 02. 2021 Gedruckt am: 16. 05. 2022

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Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs des vollständigen Antrages bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA). Nähere Informationen sind dem nachfolgenden Link zu entnehmen: Finanzieller Förderumfang Die Förderung für ein Weiterbildungsverhältnis im ambulanten Bereich in Vollzeit erhöht sich ab 01. 07. 2020 auf 5. 000 €/Monat. Ärzte und Ärztinnen, denen eine Förderung in Höhe von 4. 800 €/Monat über den 01. 2020 hinaus bereits genehmigt wurde, erhalten einen von der KVSA aktualisierten Bescheid mit der erhöhten Förderung ab 1. Juli 2020. Ein gesonderter Antrag ist dazu nicht notwendig. Die von der KVSA gezahlte monatliche Förderung ist in voller Höhe ohne Abzüge (Bruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteil) an den Arzt in Weiterbildung zu zahlen. Dem weiterbildenden Arzt wird zur Finanzierung der Lohnnebenkosten ein monatlicher Aufstockungsbetrag von 1. 000 € gezahlt. Die Zahlung erfolgt je genehmigten Arzt in Weiterbildung in Vollzeit. Krankenhausgesellschaft sachsen seminare in detroit. Soweit der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für den Bereich der hausärztlichen Versorgung eine Unterversorgung gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 SGB V festgestellt hat, ist monatlich ein Erhöhungsbetrag der Förderung je besetzter Stelle von monatlich 500 € vorgesehen, bei drohender Unterversorgung von monatlich 250 €.

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DGK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) haben im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) eine neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der ambulanten und stationären Versorgung getroffen. Ansprechpartner - Ärzte - Sächsische Landesärztekammer *. Diese Vereinbarung tritt am 1. Juli 2016 in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie ersetzt die vorherige Vereinbarung zwischen der DKG und den GKV-Spitzenvberbänden über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin vom 01. Januar 2010. Förderung der allgemeinmedizinischen Facharztweiterbildung Zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung wird die allgemeinmedizinische Weiterbildung in den Praxen niedergelassener Vertragsärzte und zugelassener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), in zugelassenen Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V besteht, gefördert.

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Finanzielle Förderung ambulanter Weiterbildungsabschnitte Ansprechpartner Claudia Hahne Tel. : 0391 627-6447 Fax: 0391 627-8436 Die KVSA fördert die ambulanten Weiterbildungsabschnitte zum Facharzt für Allgemeinmedizin. Die Förderung in Höhe von 5. 000 € pro Monat (40 Stunden/Woche) zahlt die KVSA auf Antrag an den weiterbildenden Arzt. Seminare Sachsen – KGS. Förderungen sind darüber hinaus möglich in Höhe von: 500 €/Monat bei Weiterbildung in unterversorgten Regionen bzw. 250 €/Monat bei Weiterbildung in drohend unterversorgten Regionen. Die von der KVSA gezahlte monatliche Förderung ist in voller Höhe ohne Abzüge (Bruttoentgelt ohne Arbeitgeberanteil) an den Arzt in Weiterbildung zu zahlen. Für alle Fachgebiete unabhängig von einer Förderung: Dem weiterbildenden Arzt wird zur Finanzierung der Lohnnebenkosten ein monatlicher Aufstockungsbetrag von 1. 000 € gezahlt. Die Zahlung erfolgt je genehmigten Arzt in Weiterbildung in Vollzeit.

V. ) beantragt. Die Antragsunterlagen können bei der zentralen Registerstelle der DKG angefordert werden oder von deren Interntseite heruntergeladen werden. Krankenhausgesellschaft sachsen seminare in paris. Die Fördersumme im stationären Bereich beträgt: Förderbetrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle im Gebiet Innere Medizin mit ihren Spezialisierungen: 1. 420 EUR Förderbeitrag pro Monat besetzter Vollzeitstelle für das Krankenhaus, wenn der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der Weiterbildungsordnung ableistet 2. 440 EUR

July 20, 2024, 2:22 am