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Arbeitsrecht: Art. 2 Abs. 1 und Art. 12 GG schützen das Recht des Arbeitnehmers auf Mehrfachbeschäftigung. Die Kontrolle von Nebentätigkeitsverboten erfolgt gemäß §§ 305 ff. BGB. Das Arbeitszeitgesetz stellt eine absolute einfachgesetzliche Beschränkung des dem Arbeitnehmer möglichen zeitlichen Beschäftigungsumfangs dar. Lohnsteuer: Nach § 38b Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 EStG gilt für Zweitbeschäftigungen die Lohnsteuerklasse VI. Zahlt ein und derselbe Arbeitgeber verschiedenartige Bezüge als Arbeitslohn, kann er diese gemäß § 39e Abs. 5a EStG in bestimmten Fällen getrennt abrechnen. § 39b Abs. 2 Satz 8 und Abs. Meldeverfahren kurzfristige Beschäftigungen: Neuer Meldegrund zu Vorbeschäftigungszeiten | Die Techniker - Firmenkunden. 3 Satz 7 EStG bestimmen, dass in diesen Fällen nicht nach den mitgeteilten ELStAM einheitlich abzurechnen ist. Sozialversicherung: Die Arbeitsentgelte sind nach § 22 Abs. 2 SGB IV anteilig auf die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze zu begrenzen, wenn die Arbeitsentgelte aus mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen zusammen in demselben Zeitraum eine Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.
Mehrere 450-Euro Minijobs im Privathaushalt Nur ohne versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung möglich Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen Arbeitgebern Hat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander bei verschiedenen Arbeitgebern ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs. Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet seit dem 1. Januar bei Arbeitgeber A und verdient monatlich 450 Euro. Einen Monat später, am 1. Februar, nimmt er bei Arbeitgeber B einen weiteren Minijob auf und erhält dort monatlich 300 Euro. Im Monat Januar finden die Minijob-Regelungen Anwendung, da das monatliche Arbeitsentgelt maximal 450 Euro beträgt. Mit der zweiten Beschäftigung bei Arbeitgeber B übersteigt der Arbeitnehmer jedoch die 450-Euro-Grenze und ist ab Februar sozialversicherungspflichtig in beiden Beschäftigungen.
Ab dem 1. Januar 2011 wird vom Minijobber eine Erklärung über weitere Beschäftigungen sowie eine Bestätigung, dass die Aufnahme weiterer Beschäftigungen dem Arbeitgeber anzuzeigen sind, gefordert. Der Arbeitgeber muss sich diese Erklärung bzw. Bestätigung vom Arbeitnehmer (Minijobber) unterschreiben lassen und bei den Entgeltunterlagen aufbewahren. Ich habe euch dazu eine passende Vorlage im Word-Format erstellen. Sie enthält Name und Anschrift vom Arbeitgeber und -nehmer und die Erklärung, dass keine weiteren Beschäftigungen vorliegen. Das Formular kann am Bildschirm ausgefüllt werden. Wer Änderungen am Layout und Text vornehmen möchte, muss den Dokumentschutz im Menüpunkt -> Extras aufheben. Weitere Informationen für Arbeitgeber, die einen Minijobber beschäftigen möchten findet Ihr hier: Bestätigung/Erklärung Minijobber Word übernimmt keine Gewähr für die Rechtsgültigkeit dieser Vorlage. Der Inhalt dieses Artikels stellt keine Rechtsberatung dar und kann die rechtliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen!