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Welche Pflichten habe ich als Hausbesitzer? Wer als Hausbesitzer eine Wohngebäudeversicherung abschließt, profitiert nicht nur im Ernstfall von deren Leistung, sondern muss auch einige Verpflichtungen einhalten: Wahrheitsgemäße Angaben. Beim Abschluss des Vertrags muss der Eigentümer die Fragen zu Bauweise, Alter, Ausstattung und Größe der Immobilie angeben. Wer schummelt, um die Prämie zu drücken, muss im Schadensfall mit Abzügen rechnen. Meldung bei Veränderungen. Bei Ausbauten oder anderen wichtigen Änderungen, die den Wert des Gebäudes beeinflussen, muss der Eigentümer den Versicherer informieren. Sorgfaltspflicht. Der Eigentümer ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass das Risiko eines Schadensereignisses möglichst gering bleibt. Wer grob fahrlässig einen Schaden am eigenen Haus verursacht, riskiert unter Umständen Leistungseinbußen. Allerdings lässt sich gegen Aufpreis auch grobe Fahrlässigkeit mitversichern. Unter- und Überversicherung bei Wohngebäudeversicherungen » Wohngebaeudeversicherung.info. Folgeschäden vermeiden. Wenn der Hausbesitzer einen Schaden bemerkt, muss er so schnell wie möglich Sicherungsmaßnahmen ergreifen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

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Weiteres Gebäudezubehör und weitere Grundstücksbestandteile Mitversichert sind auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück -Klingel- und Briefkastenanlagen, -Müllboxen, -Terrassen. Weiteres Gebäudezubehör, z. gewerbliche Leuchtreklame und weitere Grundstücksbestandteile, z. Wohngebäudeversicherung mehrere versicherungsnehmer anders. Carports, Gewächshäuser, Grundstückszäune, Fahnenmasten, Hundehütten können durch besondere Vereinbarung mitversichert werden. Zubehör Beim Gebäudezubehör handelt es sich um bewegliche Sachen, auch wenn es im Einzelfall mit dem Gebäude verbunden ist. Zubehör grenzt sich von den Bestandteilen eines Gebäudes dadurch ab, dass es entfernt werden kann, ohne das Gebäude in seinem Wesen oder Wert zu verändern. Zubehör gilt als versichert, A)wenn es sich im Gebäude befindet oder B)außen angebracht ist und a)für die Instandhaltung des versicherten Gebäudes oder b)zu Wohnzwecken genutzt wird. Beispiele: zu Aa) Gebäudereparaturmaterial (Ersatzfliesen, Werkzeuge) zu Ab) Gemeinschaftswaschanlage, Heizölvorräte im Kellertank zu Ba) aushängbare Dachleiter auf dem Dach für den Kaminzugang zu Bb) Pflanzkübel am Balkongeländer Folgendes Zubehör wäre beispielsweise nicht versichert: •Leuchtröhrenanlage.

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July 19, 2024, 9:15 am