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Einen solchen Schritt solltet ihr allerdings genau abwägen: Ist die Geschäftsidee tragfähig? Gibt es Risiken? Selbstständigkeit bringt Freiheiten – birgt aber auch Unsicherheiten. Alle Selbstständigen sind verpflichtet, sich bei einer Krankenkasse zu versichern und sich beim Finanzamt registrieren zu lassen. Es gibt so viele verschiedene Möglichkeiten sich nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung weiter zu bilden oder erstmal zu arbeiten. Wofür du dich auch immer entscheidest, es wird der richtige Weg für dich sein.
Es gibt zwar Konstellationen, in den eine verkürzte Umschulung auch ohne erste Ausbildung möglich ist, dann liegt in der Regel aber mehrjährige berufliche Tätigkeit in einem nahen Berufsfeld vor. Kann man direkt nach der Ausbildung eine Umschulung machen? Ja, wenn Sie die Voraussetzungen der Finanzierung durch das Arbeitsamt oder die Rentenversicherung erfüllen, dann wird auch eine Umschulung unmittelbar nach der Ausbildung gefördert. Bei der Rentenversicherung kann es sein, dass eine Umschulung abgelehnt wird, da nach der Ausbildung noch nicht ausreichend Beitragsjahre gesammelt wurden. Wenn Sie wegen Krankheit oder gar Berufsunfähigkeit nun in einen anderen Beruf wechseln müssen, dann wäre für Sie die Arbeitsagentur zuständig. Die Arbeitsagentur wird auf eine plausible Begründung bestehen, warum Sie direkt nach der Ausbildung bereits eine Umschulung brauchen und es kann sein, dass die Umschulung nicht verkürzt werden kann, wenn Berufserfahrung vorausgesetzt wird. In der Regel genügt aber der Abschluss einer ersten Ausbildung.
Erkundige dich so früh wie möglich, sprich ein halbes Jahr vor Ausbildungsende, wie die Chancen auf eine Übernahme stehen. Sieht es nicht so gut aus, solltest du bereits zu diesem Zeitpunkt damit anfangen, dir einen neuen Job für die Zeit nach der Ausbildung zu suchen. Eine wichtige Information, die du als Azubi wissen solltest: Wirst du während der letzten Monate der Ausbildung von anderen Unternehmen zu einem Vorstellungsgespräch oder einem Auswahlverfahren eingeladen, dann ist dein Ausbildungsbetrieb dazu verpflichtet, dich freizustellen. Nach der Ausbildung weiterbilden Du hast Spaß am lernen und möchtest weitere Qualifikationen erwerben? Dann kommt eine Zweit-, Ergänzungs- oder Vertiefungsausbildung für dich in Frage! Durch diese berufliche Weiterbildung ist ein Aufstieg auf der Karriereleiter möglich. Du erwirbst dann spezifische Kenntnisse für einen bestimmten Bereich deiner Ausbildung und bist danach besser qualifiziert als andere Fachkräfte, die diese Weiterbildungsmaßnahmen nicht in Anspruch genommen haben.
Und zwar folgendes ich habe vor einem Jahr den Beruf Maurer gelernt und irgendwie kein bock mehr auf den Beruf ich möchte gern was anderes machen und hab aber die Ausbildung mit einer Mittlerer Reife abgeschlossen. Nun ist meine Frage was ich machen könnte welche Wege stehen mir den offen? Ich hab sowas an Hausmeister gedacht und eine zweite Ausbildung würde mir nicht in Frage kommen. Bin übrigens 20 Jahre alt ich weiß nicht ob das was ausmacht:D Schuster, bleib bei deinen Leisten? Dass diese Regel in der Berufswelt nur noch bedingt greift, zeigt sich an der Anzahl der Berufswechsel nach einer Ausbildung. Diese bietet zwar gute Möglichkeiten, um beispielsweise nach der Schule ins Berufsleben einzusteigen, doch die Zahl derer, die anschließend tatsächlich im erlernten Beruf arbeiten, ist erstaunlich gering. Doch was veranlasst so viele Azubis, nach erfolgreichem Abschluss in einem anderen Bereich von vorne anzufangen? Wie hoch die Anzahl der Berufswechsel nach der Ausbildung ist, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und Tipps, wie der Neuanfang nach einer abgeschlossenen Ausbildung gelingt...
An welchem Tag endet eigentlich die Ausbildung? Laut §21 des Berufsbildungsgesetzes ist deine Ausbildung an dem Tag zu Ende, an dem du die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhältst. Ist die Prüfung bestanden, hast du es geschafft! Wenn nicht, dann endet dein Ausbildungsverhältnis an einem ganz bestimmten Datum, welches du in deinem Ausbildungsvertrag findest. Wann kann eine Übernahme nach der Ausbildung vereinbart werden? Eine Übernahme nach der Ausbildung ist nur rechtskräftig, wenn diese sechs Monate vor Ausbildungsende vereinbart wurde. Dass ist ganz wichtig! Denn solltest du bereits früher mit deinem Ausbilder oder deinem Chef über die Möglichkeit einer Übernahme gesprochen haben, und dir diese auch versprochen worden sein, dann ist diese Zusage dennoch leider nicht gültig. Vereinbarungen über eine Übernahme nach der Ausbildung sind dann rechtskräftig, wenn sie sechs Monate vor Ende des Ausbildungsverhältnisses getroffen werden. Mündliche Zusagen zu diesem Thema sind zwar "theoretisch" rechtskräftig, doch solltest du dir diese Zusage unbedingt schriftlich bestätigen lassen.
Wer auf die Frage "Und was machst du so? " am liebsten im Konjunktiv antwortet und erzählt, was er eigentlich immer mal machen wollte oder in der Zukunft viel lieber machen würde, sollte vielleicht tatsächlich, ernsthaft, jetzt aber wirklich, über einen Berufswechsel nachdenken. Diese fünf Beispiele zeigen, wie es geht: Tim Bernet, 46, war erst Polizist, heute ist er Pilot Foto: Condor Flugdienst "Schon als kleiner Junge hatte ich den großen Traum vom Fliegen. Wann immer ich ein Flugzeug oder eine Reportage über Flugzeuge sah, erstarrte ich vor Ehrfurcht. Pilot zu werden, traute ich mir aber nicht zu. Zumal ich die Schule nur mit mittlerer Reife abschloss. Also bewarb ich mich als Polizist, mein zweiter Traumberuf: Dort hat man eine ähnlich hohe Verantwortung, außerdem hoffte ich, das Hubschrauberfliegen zu lernen. Bei der Polizei holte ich mein Abi nach und durchlief alle Dienstgrade bis zum Oberkommissar. Das stärkte mein Selbstbewusstsein, ich dachte: Vielleicht könntest Du doch eines Tages Pilot sein?