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Sprich mich gerne darauf an und wir finden eine individuelle Vereinbarung für deine Situation. Wie kann ich zahlen? Zahlen kannst du die Rechnung, die du von mir nach unserem Termin zugesandt bekommst, ganz bequem innerhalb von 14 Tagen per Überweisung. Es gilt für Heilbehandlungen §4 Nr. 14a UStG, daraus ergibt sich eine Besteuerung der Umsätze gemäß §19 Abs. Preise - Heilpraktikerin in Hamburg. 1 UStG. Die Preise sind Endpreise. Vorteile für Selbstzahler In der Regel bekommst du innerhalb von zwei bis drei Wochen einen Termin, so dass allzu lange Wartezeiten bis zum Beginn der Therapie entfallen. Zudem bist du in der Wahl des Therapeuten und der Therapiemethode frei und dein Name wird in keiner Krankenkassenakte vermerkt. Dies kann gerade auch bei Psychotherapien für manche Menschen ein wichtiger Punkt sein. Weitere Vorteile: üblicherweise bist du freier in der terminlichen Gestaltung während der gewünschten Therapie und kannst auch Verfahren auswählen, die von den gesetzlichen Kassen nicht erstattet werden. Patienten mit privater Krankenversicherung oder gesetzlich Versicherte mit einer Zusatzversicherung für Heilpraktiker Abrechnungsgrundlage der Krankenversicherungen für die erbrachten Leistungen ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Privatkassen und Zusatzversicherungen erstatten die Kosten einer naturheilkundlichen Behandlung unterschiedlich. Ich orientiere mich bei meinen Behandlungskosten nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer nach gemäß § 4 Nr. 14 UStG befreit.
In Ausnahmefällen können Absprachen getroffen werden.
Klassische Behandlung Dauer: 1 bis 1, 5 Stunden Kosten: 75, 00 bis 110, 00 Euro Entspannungs- und Schwangerschaftsmassagen Dauer: 0, 5 bis 1, 5 Stunden Kosten: 65, 00 bis 110, 00 Euro Hausbesuche Kosten: 120, 00 Euro pro Stunde Kurze Folgetermine für Patienten werden individuell nach Aufwand und Material abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt nach der GebH (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker), die Kosten werden von den meisten privaten Krankenversicherungen übernommen, Zusatzversicherungen übernehmen üblicherweise 80% der Kosten, die gesetzlichen Kassen übernehmen leider keine Kosten.