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Paragraph 9 Teilzeit Und Befristungsgesetz

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Zusammenfassung 1 Pflicht des Arbeitgebers zur Erörterung arbeitszeitbezogener Veränderungswünsche des Arbeitnehmers Das Teilzeit- und Befristungsgesetz will Arbeitnehmer dabei unterstützen, Volumen und Lage der Arbeitszeit an die jeweilige Lebenssituation anzupassen. Äußert ein Arbeitnehmer einen Wunsch hinsichtlich der Veränderung von Dauer oder Lage seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit, hat der Arbeitgeber diesen Wunsch mit dem Arbeitnehmer zu erörtern. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz de. [1] Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer eine Verkürzung oder Verlängerung seiner vertraglichen Arbeitszeit anstrebt. Der Arbeitnehmer kann ein Mitglied der Arbeitnehmervertretung zur Unterstützung oder Vermittlung hinzuziehen; der Arbeitgeber hat insoweit kein Ablehnungsrecht gegenüber der Hinzuziehung. [2] 2 Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung Zu den Zielsetzungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes gehört insbesondere die Förderung von lebensphasengerechten Teilzeitmodellen. Dabei räumt das Gesetz dem Arbeitnehmer einen grundsätzlichen Anspruch auch auf befristete Teilzeitbeschäftigung ein, um eine Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung bzw. dem vorherigen Teilzeit-Niveau zu ermöglichen und so die "Teilzeitfalle" einer unbefristeten Teilzeitregelung, von der es für den Arbeitnehmer kein "Zurück" gibt, zu vermeiden.

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Zitiervorschläge § 16 TzBfG () § 16 Teilzeit- und Befristungsgesetz () § 16 Teilzeit- und Befristungsgesetz Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc. ) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung Textdarstellung Herkömmlich § 123 Überschrift (1) 1 Erster Satz im ersten Absatz. 2 Zweiter Satz im ersten Absatz. 3 Dritter Satz im ersten Absatz. (2) 1 Erster Satz im zweiten Absatz. 2 Zweiter Satz im zweiten Absatz. BR-Forum: § 9 Teilzeit und Befristungsgesetz | W.A.F.. 3 Dritter Satz im zweiten Absatz.... Lesefreundlicher (2) 1 Erster Satz im zweiten Absatz.... merken 1 Ist die Befristung rechtsunwirksam, so gilt der befristete Arbeitsvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen; er kann vom Arbeitgeber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden, sofern nicht nach § 15 Abs. 3 die ordentliche Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist.

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(Letzte Aktualisierung: 05. 08. 2015)

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Der Arbeitgeber hat einen teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer, der ihm in Textform den Wunsch nach einer Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bevorzugt zu berücksichtigen, es sei denn, dass 1. es sich dabei nicht um einen entsprechenden freien Arbeitsplatz handelt oder 2. der teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer nicht mindestens gleich geeignet ist wie ein anderer vom Arbeitgeber bevorzugter Bewerber oder 3. Arbeitszeitwünsche anderer teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer oder 4. Teilzeitarbeit: Anspruch auf Teilzeitarbeit und Verlängerung der Arbeitszeit | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen.

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Für die entsprechenden Tatsachen ist der Arbeitgeber darlegungs- und ggf. beweispflichtig. [2] Liegen diese Voraussetzungen vor, ist auch der Abschluss mehrerer befristeter Aushilfsarbeitsverträge hintereinander zulässig. Allerdings ist auch hier der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses kein über den vorgesehenen Endtermin hinausgehender ständiger Dauerbedarf besteht. [3] 4. 2 Vertretung Bei der Befristung zur Vertretung ( § 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG) ist das BAG großzügiger. Die Vertretung eines Arbeitnehmers stellt einen Sachgrund dar, weil der Arbeitgeber bereits zu einem vorübergehend ausfallenden Mitarbeiter in einem Rechtsverhältnis steht und mit der Rückkehr dieses Mitarbeiters rechnet. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz und. Damit besteht für die Wahrnehmung der an sich dem ausfallenden Mitarbeiter obliegenden Arbeitsaufgaben durch eine Vertretungskraft von vornherein nur ein zeitlich begrenztes Bedürfnis. [1] Teil des Sachgrunds der Vertretung ist eine Prognose des Arbeitgebers über den voraussichtlichen Wegfall des Vertretungsbedarfs.

Der Arbeitnehmervertretung sind auf Verlangen die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen; § 92 des Betriebsverfassungsgesetzes bleibt unberührt.

[3] Ein befristeter Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG kann bis zu einem Zeitraum von 2 Jahren verlängert werden. Die Anzahl der Verlängerungen ist aber auf 3 Verlängerungsverträge beschränkt. Für die Verlängerung ist es nach dem BAG erforderlich, dass die schriftliche (! ) Vereinbarung über die Verlängerung noch während der Laufzeit des alten Vertrags erfolgt und aus Anlass der Verlängerung der Vertrag inhaltlich nicht geändert wird. [4] § 14 Abs. 3 TzBfG sieht gegenüber den Regelungen des § 14 Abs. 2 TzBfG Erleichterungen bei der Befristung vor, wenn der Arbeitnehmer bei Vertragsschluss das 52. Lebensjahr vollendet hat, § 14 Abs. 2a TzBfG sieht in dieser Hinsicht für neu gegründete Unternehmen ebenfalls Erleichterungen vor. Sachlicher Grund für Befristung Ein sachlicher Grund für den Abschluss eines Aushilfsarbeitsverhältnisses besteht beispielsweise dann, wenn ein nur vorübergehender betrieblicher Bedarf an der Arbeitsleistung des Aushilfsarbeitnehmers besteht ( § 14 Abs. 1 Nr. 1 TzBfG) oder er zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird ( § 14 Abs. Paragraph 9 teilzeit und befristungsgesetz in nyc. 1 Nr. 3 TzBfG).

July 8, 2024, 4:39 pm