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Die aktuellen Coronaregeln (die derzeitige Coronaschutzverordnung gilt bis zum 27. Mai 2022) sehen keine Maskenpflicht in Wahlräumen vor. Wie in allen Innenräumen wird aber auch beim Wählen empfohlen, eine FFP-2-Maske oder eine medizinischen Maske zu tragen und auf Abstand zu achten. Das Tragen einer Mund-Nasenbedeckung zur Stimmabgabe könne über das Hausrecht angeordnet werden, sagte der stellvertretende Landeswahlleiter für Schleswig-Holstein, Maik Petersen. Je nach Lage werden die Kommunen Hygieneschutzmaßnahmen ergreifen, wie zum Beispiel bei vielen Wählerinnen und Wählern den Zugang zum Wahlraum zu regulieren, Laufwege zu markieren, transparente Trennwende zwischen Wahlvorstand und Wahlberechtigten aufzustellen, zu lüften und zu desinfizieren. Vor genau 5 Jahren: Amazon Fresh in Berlin und Potsdam gestartet – B.Z. – Die Stimme Berlins. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, könne seinen eigenen Stift mitbringen. NRWs Wahlleiter Wolfgang Schellen betont: "Bitte haben Sie Verständnis, dass der Infektionsschutz auch bei dieser Wahl noch eine Rolle spielt. Niemand sollte sich dadurch vom Gang ins Wahllokal abhalten lassen! "
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