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Shop Akademie Service & Support News 28. 08. 2018 Arbeitskleidung Bild: Haufe Online Redaktion Die Zeit in der Umkleidekabine gehört auch zur Arbeitszeit, wenn die Dienstkleidung Pflicht ist. Arbeitgeber müssen die Umkleidezeit im Betrieb als Arbeitszeit vergüten, jedenfalls wenn sie auffällige Dienstkleidung anordnen, bestätigte das BAG in einem aktuellen Urteil. Was ist Umkleidezeit bezahlte Arbeitszeit? | Personal | Haufe. Wann das Umziehen allgemein oder der Weg vom Umkleideraum zum Arbeitsplatz zur bezahlten Arbeitszeit zählt und welche Kriterien für diese Frage zu beachten sind. Immer wieder müssen Gerichte entscheiden, ob die Zeiten zum Umziehen oder für den Weg im Betrieb zwischen Umkleideraum und Arbeitsplatz als vergütete Arbeitszeit zählen. Im Fall vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG), entschied das Gericht zugunsten der Arbeitnehmerin, dass die Umkleidezeit zu vergüten sei. Ausschlaggebend war ihre auffällige Dienstkleidung, die sie nach Weisung des Arbeitgebers zu tragen hatte: Ein T-Shirt mit Firmenlogo und Sicherheitsschuhe. Wann Umkleidezeit Arbeitszeit ist Nach BAG-Rechtsprechung gehört Umkleidezeit zur Arbeitszeit, wenn das Tragen von Arbeitskleidung Pflicht ist und diese erst im Betrieb angelegt werden darf, beispielsweise aus Hygienegründen.
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Sie beantragt, das Urteil abzuändern und die Klage abzuweisen. Im Ergebnis hat die Berufungsinstanz keine Entscheidung getroffen, sondern eine erfolgreiche Vergleichsverhandlungen mit den Parteien geführt. Das Gericht hat aber eindeutig darauf hingewiesen, dass die Vergütungspflicht deswegen begründet sein könnte, weil das Waschen und das Umziehen durch eine gewisse Fremdnützigkeit geprägt sind. Allerdings hat das LAG auch darauf hingewiesen, dass zwischen der Duschzeit sowie der Zeit in der Umkleide eine Differenzierung vorzunehmen ist. Duschen nach der arbeit von. Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Zeiten in der Umkleide vergütungspflichtig sind, insoweit dadurch das Interesse des Arbeitgebers verfolgt wird. Diese Voraussetzung liegt insbesondere dann vor, wenn der Arbeitgeber die Weisung erteilt, dass die Arbeitskleidung während der Arbeit zu tragen ist und eine private Nutzung untersagt wird. Das Gericht hat darauf hingewiesen, dass diese Voraussetzungen in dem Rechtsstreit erfüllt sein könnten.

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Und, dass dir dein Chef die Dusche nicht verbieten darf ist ja der letze Witz. Ist immerhin sein Eigentum und kein Mensch hat das Recht, woanders duschen zu dürfen. Also ein bisschen logisch nachdenken musst du auch. Fazit: Solange es nicht explizit in deinem Ausbildungsvertrag enthalten ist und festgelegt ist, hast du keinerlei Recht, sanitäre Anlagen, die über Toilette und Waschbecken hinausgehen, zu benutzen - auch wenn sie theoretisch zur Verfügung stehen. so long #17 ne gesetzliche regelung gibt es nicht musst einfach auf die bereitschaft des chefs hoffen... wenn der ne sagt... dann nein... und groß "aufstand" machen würde ich nicht ^^ in der privat wirtschaft... Duschen nach der Arbeit - arbeitsrecht.de Forum - Das Forum zum Arbeitsrecht und Sozialrecht. wer aufmuckt... fliegt ^^ #18 Zitat von acty: Und wer immer nur klein beigibt wird am Ende ausgenutzt oder abgezockt... #19 Doch, die rechtliche Regelung gibt es. Sonst wären erst gar keine Duschen eingebaut. Würde deswegen aber auch keinen Aufstand machen. Aber kannst ja mal fragen, WARUM das Duschen nicht erlaubt ist. Aber mal so gefragt... wird man denn in einer Lehrwerkstätte so dreckig, daß man UNBEDINGT dort Duschen muß?

July 8, 2024, 1:01 am