Teneriffa Süd Abflug
Für das Halten gefährlicher Hunde ist eine Erlaubnis erforderlich. Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung sind Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönliche Eignung des Halters beziehungsweise der Halterin. Die weitere wichtige Voraussetzung ist das Bestehen einer praktischen Sachkundeprüfung der Halterin und des Halters mit dem betreffenden Hund (Wesenstest).
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V. zugeordnet sind.
Hundehaltende Personen sollen im Rahmen beider Prüfungsteile nachweisen, dass Grundkenntnisse zum Verhalten des Hundes und seinen Bedürfnissen vorhanden sind. Die hundehaltende Person muss seinen Hund einschätzen können und Belästigungen anderer durch den Hund vermeiden. Er beziehungsweise sie muss gefährliche Situationen erkennen und fähig sein, möglichen Gefahren rechtzeitig vorzubeugen. Die Prüfungen zum Sachkundenachweis werden durch zertifizierte Personen abgenommen. Diese Sachkundeprüfenden sind durch die Behörden der kommunalen Veterinärverwaltungen anerkannt. Die Voraussetzung für Anerkennung als Sachkundeprüfende ist die Qualifikation durch entsprechende Lehrgänge und Prüfungen bei der Niedersächsischen Tierärztekammer. Als bereits qualifiziert gelten derzeit außerdem Prüfende zum VDH-Hundeführerschein (Verband für das deutsche Hundewesen e. V. ) Prüfende zum BHV-Hundeführerschein (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e. Hunde tierschutz niedersachsen. ) Prüfende zum IBH-Hundeführerschein (Internationaler Berufsverband der Hundetrainer & Hundeunternehmer e. )