Teneriffa Süd Abflug
Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Das BAG begründet dies damit, dass eine Rückzahlungsklausel nur dann eine ausgewogene Gesamtregelung darstellt, wenn es der Arbeitnehmer selbst in der Hand hat, durch eigene Betriebstreue der Rückzahlungsverpflichtung zu entgehen. Das Gericht stellt darauf ab, dass der Arbeitgeber grundsätzlich Verluste aufgrund von Investitionen, die nachträglich wertlos werden, zu tragen hat. Müsste der Arbeitnehmer die Kosten auch dann erstatten, wenn die Gründe für die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausschließlich dem Verantwortungs- und Risikobereich des Arbeitgebers zuzurechnen sind, würde er mit den Kosten einer fehlgeschlagenen Investition des Arbeitgebers belastet. Eine solche Klausel wäre also unwirksam. Anmerkung: Es empfiehlt sich unbedingt, eine vom Arbeitgeber verlangte Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten nicht einfach so hinzunehmen, sondern sich rechtlichen Rat einzuholen. Duales Studium - Rückzahlungsklausel Arbeitsrecht. Bestehen Zweifel, ob eine Klausel einer Inhaltskontrolle standhält, lohnt sich ein arbeitsgerichtliches Verfahren um klären zu lassen, ob eine Rückzahlung erfolgen muss oder nicht.
Ob die klassische Ausbildung, das duale Studium oder Weiterbildungen in bestehenden Arbeitsverhältnissen; wenn sich der Arbeitgeber an den Aus- oder Fortbildungskosten beteiligt, wird häufig vereinbart, unter welchen Bedingungen die übernommenen Kosten zurück zu zahlen sind. Diese Rückzahlungsvereinbarungen können unwirksam sein. 05. 09. Rückzahlungsklausel duales studium pro. 2014 Dreh- und Angelpunkt bei der Wirksamkeit von Rückzahlungsvereinbarungen sind die gesetzlichen Vorschriften über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB, geregelt in den §§ 305 ff. BGB). Die vertraglichen Regelungen unterliegen einer gesetzlichen Kontrolle, wenn die Bedingungen vom Arbeitgeber vorformuliert sind, also nicht von den Parteien im Einzelnen ausgehandelt wurden. Arbeits- und Ausbildungsverträge stellen einen Verbrauchervertrag dar, weshalb schon bei einmaliger Verwendung einer Klausel eine AGB-Kontrolle erfolgt. Keine unangemessene Benachteiligung Fordert der Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeits-/Ausbildungsverhältnisses Kosten zurück, die in Aus- oder Fortbildung gesteckt wurden, sollte immer geprüft werden, ob dies überhaupt rechtens ist.
Warum sollte man also vom einem Arbeitnehmer verlangen, dass er eine Kündigung in einem solchen Fall unterlässt? Worin liegt das berechtigte Bindungsinteresse des Arbeitgebers, der eine Rückzahlungspflicht erlaubt? Das Bundesarbeitsgericht hatte mit Urteil vom 11. 12. 2018 (9 AZR 383/18) schon ähnlich argumentiert in einem Fall, in dem in einem Arbeitsvertrag bei personenbedingten Gründen (dort: Verlust der Flugtauglichkeit eines Piloten) die Vertragspflichten ausdrücklich suspendiert wurden. Das LAG Hamm hat dies am 29. 01. 2021 nun allgemein formuliert: "Eine Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung muss, um nicht unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. Rückzahlungsverpflichtung Duales Studium - frag-einen-anwalt.de. 1 BGB zu sein, … u. a. vorsehen, dass die Rückzahlungsverpflichtung auch dann entfällt, wenn das Arbeitsverhältnis aus nicht vom Arbeitnehmer zu vertretenden personenbedingten Gründen, die bis zum Ablauf der Bleibedauer anhalten, vom Arbeitnehmer durch Ausspruch einer Kündigung oder aufgrund einer aus diesen Gründen geschlossenen Auflösungsvereinbarung beendet wird. "
Ganz unverbindlich und kostenlos… Übersicht meiner Artikel-Serien In den letzten Monaten habe ich zu verschiedenen Themen mehrteilige Artikel-Serien verfasst, z. B. zu den Themen Kündigung, BEM, Mediation, Befristung und Schwerbehinderung. Wenn Sie hieran Interesse haben, folgen Sie einfach diesem Link. Bildnachweis: © Trueffelpix –