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Update 10. 01. 2018: MySugr hat inzwischen erfreulicherweise angekündigt, die Erfassung der Nachnamen über Mixpanel zu beenden. Auch die Datenschutzerklärung soll verbessert werden und eine E-Mail-Verifizierung soll eingeführt werden. Wann dies genau umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Bei haben wir ja schon einige Überraschungen bei App-Tests erlebt. Aber bei der App MySugr, dessen Hersteller zum Pharmariesen Roche gehört, mussten wir besonders schlucken. Die App fragt Nutzer und Nutzerinnen nach ihrem Vor- und Nachnamen sowie nach detaillierten Angaben zur Erkrankung, zum Beispiel Diabetes-Typ und Art der Therapie (Spritze oder Pumpe). Diese Daten bleiben nicht etwa auf dem Gerät, sondern werden über das Internet an das US-amerikanische Trackingunternehmen "Mixpanel" versendet. Auf Nachfrage von gab die MySugr GmbH (eine Tochter des Roche-Konzerns) dazu an: "Mixpanel hilft uns, die App-Nutzung zu optimieren, (sic! ) und darf Daten nur nach unseren Vorgaben und Aufträgen verarbeiten. Vornamen mit G. "
Dieser Artikel behandelt den Kleingewerbetreibenden im deutschen Handelsrecht. Zur Kleinunternehmerregelung im deutschen Umsatzsteuerrecht siehe ebenda. Ein Kleingewerbe ist ein Unternehmen, das "nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert" ( § 1 Abs. Nachnamen mit g.f. 2 Handelsgesetzbuch). [1] Nur natürliche Personen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) können Kleingewerbetreibende sein; andere Gesellschaften, die ein Gewerbe betreiben, sind immer Kaufmann im Sinne von § 6 HGB. Kleingewerbetreibende unterliegen nicht den HGB -Vorschriften, sondern für sie gelten die allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie die Steuervorschriften. Zudem werden Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen. [2] Abgrenzung Kleingewerbe zu Haupterwerb [ Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Letzten Endes schätzt der Gewerbetreibende erst einmal selbst ein, ob es sich bei seiner Tätigkeit um ein Kleingewerbe oder um eine haupterwerbliche Betätigung handelt.
V. GmbH) die Firmierung unaussprechbar ist (z. : KO4n9rz GmbH) Verwechslungsgefahr mit einer anderen bestehenden Firma besteht (z. : "Aldidas", "Pumaa") die Firmierung irreführend ist (z. im Hinblick auf den Unternehmensgegenstand: TOP Neuwagen GmbH, jedoch ausschließlich Gebrauchtwagenverkauf betrieben wird) zurück zu Gründung einer GmbH
Das ist durchaus verständlich. Jeder will schließlich seine Dienstleistung verbessern. Aber wozu benötigt Mixpanel dabei den Vor- und Zunamen seiner Nutzer und Nutzerinnen? Dazu schreibt MySugr: "Nutzerdaten werden immer transportverschlüsselt übertragen, sensible Gesundheitsdaten (z. B. Nachnamen mit genannt. Diabetes-Typ) darüber hinaus in Form von nicht-identifizierbaren, völlig willkürlichen Buchstaben- und Zahlenkombinationen. Mixpanel kann daraus keinerlei Schlüsse auf bestimmte Nutzer ziehen und solche Daten auch nicht legal dechiffrieren. " Dieser Satz stimmt nur halb. Tatsächlich waren die Daten in unserem Test TLS-verschlüsselt und darüber hinaus mit einer Base64-Kodierung kodiert. Auch Vor- und Nachname. Base64 ist ein standardisiertes Kodierungs-Verfahren, das ebenso standardmäßig dekodiert werden kann. Anders als bei einem Verschlüsselungsverfahren benötigt man dazu keinen geheimen Schlüssel. Jeder kann aus diesen Buchstabenkombinationen also wieder klar lesbaren Text machen – wir, unser Tester Mike Kuketz und eben auch Mixpanel.