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  3. Betreuer News: Aktuelle Nachrichten von heute (Deutsch)

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 1. Helga Spindler zu Hartz IV und zur bundesrepublikanischen Arbeitsmarktpolitik ===== Helga Spindler analysiert Hartz IV und legt die Gründe, Intentionen und Ziele der Hartz IV-Architekten da. Ein Lesemuss für alle, sich sich tagtäglich mit Hartz IV auseinandersetzen und allen voran damit leben müssen. 1. Teil 2. Betreuer News: Aktuelle Nachrichten von heute (Deutsch). Teil: Dazu ergänzend noch ein lesenswerter Artikel auf den Nachdenkseiten: " Die Würde des Menschen ist antastbar" von Jens Berger, den gibt es hier: 2. Ergänzende Sachleistungen oder geldwerte Leistungen bei Sanktionen im SGB II ==== Das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen hat mit Datum vom 07. 09. 2012 - L 19 AS 1334/12 B entschieden, dass bei einer Sanktion oberhalb von 30% des Regelsatzes und mit minderjährigen Kindern im Haushalt immer und ohne gesonderten Antrag Sachleistungen zu erbringen sind, ist die Sachleistungserbringung nicht erfolgt, ist der Sanktionsbescheid irreparabel rechtswidrig.

Ein Haftungsanspruch würde bestehen, wenn der Betreuer vorsätzlich oder fahrlässig ein geschütztes Rechtsgut des Betreuten verletzt hätte und dadurch dem Betreuten ein Schaden entstanden ist. Die Haftungsvoraussetzungen lauten demnach: Rechtsgutsverletzung Handlung des Anspruchsgegners (Betreuer) – Tun oder Unterlassen Haftungsbegründende Kausalität Rechtswidrigkeit Verschulden Haftungsausfüllende Kausalität Vorliegend handelt es sich bei dem Wein um das Eigentum der Betreuten, das der Betreuer spätestens durch den Konsum vernichtet hat. Gute Nachrichten für Berufsbetreuer, diese sind ab 2013 Umsatzsteuerbefreit, 01.11.2012 · Alle Meldungen · Artikel ·. Die haftungsbegründende Kausalität setzt voraus, dass die Verletzungshandlung (Austrinken des Weins) nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass die Rechtsgutverletzung in ihrer konkreten Gestalt (Eigentumsverletzung) entfiele. Diese Voraussetzung liegt hier offensichtlich vor. Jedoch stellen sich bei der Prüfung der haftungsbegründenden Kausalität häufig schwierige Zurechnungsfragen (Beispiel: Die Betreute bemerkt das Entwenden der Weinkisten und versucht, dies durch das Abschließen der Kellertür zu verhindern.

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Wer seinem Betreuer oder seiner Betreuerin nicht vertraut, hat das Recht, zu wechseln, betont Thorsten Becker vom Bundesverband der Berufsbetreuer, BdB. Auch die Betreuung selbst könne jederzeit aufgelöst werden. Ein Zweizeiler ans Amtsgericht genüge. Dann sei die Behörde verpflichtet zu überprüfen, ob die Grundlage für eine Betreuung noch bestehe. Thorsten Becker ist es wichtig, dass Berufsbetreuer Vertrauen genießen und dass es bundesweit einheitliche Zulassungsverfahren und eine fachliche Mindestqualifikation gibt. "Rechtliche Betreuung kann nicht jeder und jede. " Die Anforderungen an die Sachkunde würden derzeit unter Federführung des Bundesjustizministeriums entwickelt. Mit dem einheitlichen Zulassungsverfahren hofft Becker auch auf Rückenwind bei der Diskussion um eine höhere Vergütung. Er berichtet von erheblichem Mehraufwand, der den Betreuern bisher nicht vergütet würde - zum Beispiel für Kennenlerngespräche, lange Entscheidungsprozesse und allerhand Berichtspflichten. "Qualität hat ihren Preis", mahnt er.

Betreuer News: Aktuelle Nachrichten Von Heute (Deutsch)

Buchen. Der Betreuungsverein Neckar-Odenwald-Kreis plant einen Einführungslehrgang für gesetzliche Betreuer. Inhaltlich geht es um gesetzliche Grundlagen der Betreuung, Rolle und Pflichten des Betreuers, Organisation der Vermögensverwaltung, Gesundheitssorge und vieles mehr. Eine Betreuung wird eingerichtet für Menschen, die ihre Angelegenheiten infolge von hohem Alter, Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können. AdUnit Mobile_Pos2 AdUnit Content_1 Ehrenamtliche Betreuer erfahren professionelle Unterstützung durch den Betreuungsverein des Neckar-Odenwald-Kreises. Dieser ist angewiesen auf Menschen, die sich für das Ehrenamt der gesetzlichen Betreuung interessieren. Eine gute Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit der Thematik bietet der Einführungslehrgang ins Betreuungsrecht. Die Veranstaltung ist für Angehörige vorgesehen, die zum gesetzlichen Betreuer bestellt sind, aber auch für alle, die Interesse an einer ehrenamtlichen Betreuung haben. Der Kurs findet statt am Samstag, 21. Mai, von 10 bis 15.

10. 2020 – 5 T 343/20 Die Prüfung, ob es sich bei einer Ausbildung um eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung im Sinne des § 4 Abs. 3 Nr. 2 VBVG handelt, ist unzulässig, wenn feststeht, dass die… weiterlesen 5. April 2022 BtDirekt

July 19, 2024, 10:15 am