Teneriffa Süd Abflug
An jeder Schule ist eine speziell geschulte LRS -Lehrkraft tätig, die das Verfahren an der Schule koordiniert. Diagnostik und Förderung Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten werden bis zur 6. Klasse in der Grundschule diagnostiziert, ab Klasse 7 unter Einbeziehung der Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentren ( SIBUZ). Über die Art, den Umfang und die Dauer der Förderung entscheidet die Schulleitung auf Vorschlag der das Fach Deutsch unterrichtenden Lehrkraft. Bild: SenBJF Schulpsychologische und Inklusionspädagogische Beratungs- und Unterstützungszentren (SIBUZ) Nachteilsausgleich und Notenschutz Unter bestimmten Voraussetzungen, die sich je nach besuchtem Jahrgang und Schulart unterscheiden, können Schülerinnen und Schüler mit festgestellten Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten Maßnahmen des Nachteilsausgleichs erhalten. Dazu zählen beispielsweise die Verlängerung der Arbeitszeit, das Zulassen spezieller Arbeits- und Hilfsmittel oder auch der Einsatz methodisch-didaktischer Hilfen.
(3) Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt "Lernen" ohne ausreichende Deutschkenntnisse, die seit längstens zwei Jahren ausschließlich eine deutschsprachige Regelklasse besuchen, kann bei der Berechnung des Durchschnittswerts für den Erwerb des berufsorientierenden Abschlusses gemäß § 11 Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 und für den Erwerb des der Berufsbildungsreife gleichwertigen Abschlusses gemäß § 11 Absatz 8 Satz 1 Nummer 2 die Note in der Fremdsprache unberücksichtigt bleiben. Darüber entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter auf Vorschlag der Klassenkonferenz.