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Bgh Urteil Eigenbedarfskündigung

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Der BGH spricht davon, dass der Mieter "substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren" geltend machen müsse. Dabei spricht der BGH ausdrücklich davon, dass dies "durch ärztliches Attest" belegt werden müsse. Welchen Inhalt und Umfang dieses Attest haben muss, scheint der BGH aber nicht näher auszuführen (soweit der Pressemeldung zu entnehmen ist – die Urteilsgründe liegen noch nicht vor). Rechtsprechung des BGH zur Eigenbedarfskündigung. Atteste sind für Mieter relativ leicht zu bekommen Sollte jedoch ein Gefälligkeitsattest ohne nähere Begründung und Substantiierung dafür ausreichen, wäre der Mieterseite künftig Tür und Tor geöffnet, um Eigenbedarfskündigungen anzugreifen. Abgesehen von dem Umstand, dass sich das gerichtliche Verfahren damit erheblich verzögert, ist das Ergebnis eines solchen Gutachtens in aller Regel schwer zu prognostizieren. Auch Gutachter neigen gelegentlich dazu, dem Mieter "helfen" zu wollen. Gerade im Fall von psychischen Erkrankungen dürften dafür jedenfalls Spielräume eröffnet sein. Das Gericht muss ein solches Gutachten künftig von Amts wegen (also von selbst) einholen.

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Ebenfalls zutreffend sei das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass auch eine vom Vermieter beabsichtigte Nutzung der dem Mieter überlassenen Wohnung als Zweit- und/oder Ferienwohnung die Voraussetzungen einer Eigenbedarfskündigung erfüllen könne. Durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts seien die wesentlichen Fragen der Eigenbedarfskündigung nach § 573 Abs. 2 BGB geklärt. Danach werde der Vermieter durch Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 GG in seiner Freiheit geschützt, die Wohnung bei Eigenbedarf selbst zu nutzen oder durch privilegierte Angehörige nutzen zu lassen. Dabei hätten die Gerichte den Entschluss des Vermieters, die vermietete Wohnung nunmehr selbst zu nutzen oder durch den – eng gezogenen – Kreis privilegierter Dritter nutzen zu lassen, grundsätzlich zu achten und ihrer Rechtsfindung zugrunde zu legen. Ebenso hätten sie grundsätzlich zu respektieren, welchen Wohnbedarf der Vermieter für sich oder seine Angehörigen als angemessen ansehe. Eigenbedarfskündigung: Neues BGH-Urteil schwächt Mieterrechte. Die Gerichte seien daher nicht berechtigt, ihre Vorstellungen von angemessenem Wohnen verbindlich an die Stelle der Lebensplanung des Vermieters (oder seiner Angehörigen) zu setzen.

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Und die Einschätzung vom Deutschen Mieterbund, dass das schlecht für die Mieter ist, kann ich nicht nachvollziehen. Wenn man eine abstrakte Grenze beispielsweise hätte und sagen würde, eine 70jährige darf keine Kündigung mehr bekommen, dann hilft das einem schwerkranken 60jährigen nicht weiter. Das sind alles Überlegungen, die einen nicht wirklich voranbringen. Bgh urteil eigenbedarfskündigung joy. Wirklich helfen tut doch nur, wenn beide Seiten wissen, mein konkreter Fall wird vom Richter angeguckt, der Richter guckt sich genau an, welche Interessen ich habe und welche der andere hat, und dann gibt es eine sinnvolle Entscheidung. Insofern ist das Urteil richtig und gut so. Heckmann: Ich darf mal zitieren, wie der Deutsche Mieterbund auf das Urteil reagiert hat. "Bisher galt der Grundsatz, dass bei der Abwägung zwischen den grundgesetzlich geschützten Gütern auf Vermieterseite", nämlich dem Eigentum und der freien Lebensgestaltung, "und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit des Mieters den Mieterinteressen Vorrang einzuräumen ist. "

Hinsichtlich der nach der bisherigen Rechtsprechung erforderlichen Anbietung einer im selben Haus gelegenen oder Wohnlage zur Verfügung stehenden Wohnung an den Mieter, wurde eine wichtige Änderung herbeigeführt: Das Unterlassen einer solchen Anbietung führt nicht mehr zur Unwirksamkeit der Eigenbedarfskündigung, ein solcher Verstoß zieht (nur) einen Schadensersatzanspruch des Mieters nach sich. Sie haben Fragen oder finden ein Urteil nicht? Als Mitglied erhalten Sie kostenfreie telefonische Beratung in Sachen Mietrecht. Bgh urteil eigenbedarfskuendigung . Im Gegensatz zu einer Versicherung helfen wir Ihnen auch wenn es zu spät ist, gleich nach Ihrer Registrierung. Bundesweit, bereits ab 6 € im Monat auch als Nichtmitglied kann Ihnen unkompliziert geholfen werden. Telefonische Beratung Kostenlose Beratung für Mitglieder deutsches Festnetz* Für Nichtmitglieder: 1, 99 €/min* Kosten aus dem Mobilfunknetz können abweichen Newsletter & Social media Nichts mehr verpassen im Mietrecht

July 19, 2024, 11:44 am