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Im Strafrecht ging es also nicht um bloße Verfolgung und Ahndung von Rechtsbrüchen, sondern um Wiederherstellung der göttlichen Ordnung. Die Bestrafung, ja Vernichtung des Übeltäters bedeuteten den Sieg des Guten und waren somit Aufgabe aller Christen. Im Grunde gab es keine Strafen im heutigen Sinne. Strafen im mittelalter referat 1. Vielmehr wurde der Delinquent als schädliches Glied der Gesellschaft herausgestellt, bisweilen auch getötet, um die Gesellschaft vor ihm zu schützen. Das Individuum spielte dabei überhaupt keine Rolle, die Gesellschaft stand ganz eindeutig im Vordergrund. Verbrechen und Strafen Für Tötungsdelikte wurde stets die Todesstrafe (meist Rädern Enthaupten) verhängt. Vieh- und Getreidediebstahl sowie Diebstahl in Kirchen, Schmieden und Mühlen zog in der Regel den Tod durch den Strang nach sich. Wegen Münz-, Urkundenfälschung und Raub Verurteilte wurden ebenfalls hingerichtet. Sittlichkeitsdelikte wie Vergewaltigung, Homosexualität, Blutschande Bigamie strafte man mit Enthauptung, Ehebruch wurde nach Gebieten unterschiedlich mit Pranger, Gefängnis, Rutenstrafe, aber auch mit dem Tod geahndet.
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Die bürgerlichen Ehrenrechte wurden – falls vorhanden – dem Verurteilten abgesprochen. Daneben zeigten sich auch wirtschaftliche Folgen. So wurde etwa ein Handwerker, der mit einer Ehrenstrafe belegt wurde, dem Ehrenkodex der Zünfte zufolge ausgeschlossen und verlor somit häufig seine materielle Lebensgrundlage. Zu den Ehrenstrafen gehörte der Pranger, der Schandkorb, der Schandpfahl, die Halsgeige, der Lästerstein und der Eselsritt. Strafen im mittelalter referat e. Freiheitsstrafen Freiheitsstrafen wurden erst in der frühen Neuzeit, genauer gesagt im 16. Jahrhundert in den Kanon der möglichen Strafen aufgenommen. Eine abgemilderte Form der Freiheitsstrafe war im Mittelalter die Verbannung ins Exil wie etwa die in ein Kloster oder aber auch das Verbot, ein bestimmtes Territorium innerhalb eines festgelegten Zeitraums zu betreten. Geldstrafen Geldstrafen spielten – ebenso wie die Freiheitsstrafen – eine nur geringe Rolle in der Rechtsprechung des Mittelalters. Wurden Geldstrafen verhängt, so dienten diese der Genugtuung des Geschädigten oder hatten die Funktion des Schadenersatzes.

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Referat / Aufsatz (Schule), 2000 3 Seiten, Note: 1 Gratis online lesen Gliederung: 1. Rechtsentwicklung 2. Der Sachsenspiegel 3. Das Strafrecht 1) germanische und frühe fränkische Zeit (bis 500) - 'Ureinwohner', die Germanen haben mündlich überliefertes Recht - erste Aufzeichnungen im 6. Jh. (z. Öffentliche Führung Strafen und Recht 08.05.2022 - Stadt Konstanz. B. Lex Salica), teilweise beeinflußt durch röm. Recht - Recht ordnet Zusammenleben - Recht ist fester Bestandteil der Gesellschaft (weder durch Gott noch durch Menschen gemacht) - Einteilung in Sippe und 'Familie' (im lat. Sinne) à Ausübung der Rechtspflichten - keine Staaten im heutigen Sinne, nur 'Hundertschaften', die in Dings zusammenkamen 2) fränkische Zeit (500 - 900) - durch Reichsgründung Machtverlagerung vom Landvolk zu den Adeligen - Grafschaften Bereitstellung von Truppen, Polizeigewalt, richterlichte Gewalt - Entstehung des Lehnswesens à komplexe Ordnung - wichtige Quellen u. a. Lex frisiorum, Urkunden (z. Schenkungsurkunde v. Halle an Bischof v. Magdeburg, 961) 3) Hochmittelalter (11.

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Die Leichenteile wurden an Galgen oder Stangen zur Schau gestellt. 10. ) Abhäuten (Schinden, Riemenschneiden; auch als Strafverschärfung vor der eigentlichen Hinrichtung) 11. ) Ausdärmen 12. ) Zersägen (Zweiteilen) 13. ) Spießen (s. Pfählung) 14. ) Zu-tode-zwicken und -reißen mit Zangen. In Berlin wurden zwischen 1391 und 1448 insgesamt 114 Personen hingerichtet: 46 durch den Strang, 22 durch das Schwert, 20 auf dem Scheiterhaufen, 17 durch das Rad und 9 durch lebendig-Begrabenwerden. Todesstrafen – Mittelalter-Lexikon. In Frankfurt/M. fanden zwischen 1366 und 1400 135 Hinrichtungen statt, in den Jahren von 1401 bis 1560 wurden derer 317 gezählt. In Lübeck gab es von 1371 bis 1460 411 Hinrichtungen, in Breslau von 1456 bis 1525 sogar 454 (von den Verurteilten wurden 251 gehenkt, 103 enthauptet, 25 gerädert, 39 verbrannt, 31 ertränkt, 3 lebendig begraben und zwei gevierteilt). Ein trauriger Rekord wird für Hamburg überliefert: viermal wurden an einem Tag mehr als 70 Seeräuber, siebenmal über 25 Seeräuber hingerichtet. Für einen Berner Scharfrichter ist belegt, dass er 1444 an einem Tag nacheinander 72 Mann köpfte.

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Auch gab es ja wenig Gelegenheiten, sich zu vergnügen und zu zerstreuen, und jede Abwechslung des mühevollen täglichen Einerleis wurde dankbar angenommen. 639 Worte in "deutsch" als "hilfreich" bewertet

Freiheitsentzug als eigenständige Strafe begann sich erst ab dem 14. Jahrhundert durchzusetzen; in der Regel wurde sie jedoch - wenn überhaupt - zum Tode Verurteilten zuteil, die begnadigt worden waren. Fraglich ist, ob der Delinquent diesen Gnadenakt auch als solchen empfand, denn die Gefängnisse waren in einem grauenvollen Zustand. Die Häftlinge, womöglich gefesselt oder in einen Stock gespannt, litten unsägliche Qualen durch Dunkelheit, Kälte, Hunger, Ungeziefer, so dass wohl mancher den Tod als Erlösung herbeisehnte. Strafen im mittelalter referat per. Nicht nur die vielfältigen Leibesstrafen, sondern auch Schandstrafen, die für geringfügige Delikte wie Unzucht, Ehebruch, Trunkenheit, Streitsucht, Fernbleiben vom Gottesdienst verhängt wurden, zeugen vom Erfindungsreichtum des Menschen, wenn es darum geht, dem "Laster" zu wehren. Die Schandstrafen gaben arme Sünder dem Gespött und der Schadenfreude des Volkes preis, also Verhaltensweisen, die wir heute, zumindest offiziell, moralisch nicht sehr hoch einschätzen. Die Strafen wurden auf dem Marktplatz vollstreckt und erfreuten sich außerordentlicher Beliebtheit, denn hier brauchte das Volk nicht nur zuschauen wie beim Vollzug der Leibesstrafen, sondern durfte selbst mit Hand anlegen, etwa beim Drehen des Trillers oder beim Fußkitzeln von Missetätern, die in den Stock gespannt waren.

July 19, 2024, 10:49 am