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2. Ist die Mietwohnung richtig beschrieben? Mieter sollten die Beschreibung der Wohnung überprüfen, ob alle im Vertrag genannten mitvermieteten Bestandteile, etwa eine Einbauküche oder ein Dachbodenabteil, auch tatsächlich vorhanden und mängelfrei sind. 3. Ist die richtige Wohnungsgröße angegeben? Die Flächen unterhalb einer Dachschräge zählen nicht voll zur Wohnfläche. Ist eine Wohnung wesentlich kleiner, als im Mietvertrag angegeben, so liegt ein Mangel vor, der zur Mietminderung berechtigt. Foto: artfocus/ Ferner sollten die Angaben zur Wohnungsgröße auf Plausibilität überprüft werden. Denn: Ist die Wohnung mehr als zehn Prozent kleiner als im Vertrag angegeben, liegt ein Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigt. Hat also zum Beispiel eine 100-Quadratmeter-Wohnung, die für 1. 000 Euro vermietet wurde, tatsächlich nur 85 Quadratmeter, so kann der Mieter die Miete um 150 Euro kürzen. Mietwohnung verwalten lassen clinic. Zudem kann entsprechend die Betriebskostenvorauszahlung gekürzt werden und auch bei der Abrechnung muss sich der Vermieter dann an die tatsächliche Wohnungsgröße halten.

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Ein Mietvertrag kann unangenehme Fallen für den Mieter enthalten. Deshalb sollten Mieter auf einige Details achten, bevor sie unterschreiben. Wer diese Aufgabe lieber einem Profi überlasst kann außerdem seinen Mietvertrag überprüfen lassen. Was Mieter dürfen und welche Rechte und Pflichten sie haben, steht im Mietvertrag. Manches Vertragswerk ist aber nicht sonderlich vorteilhaft für die Mieter. Deshalb sollte man vor der Unterschrift den Vertrag genau durchlesen und auf etwaige Fallstricke untersuchen. 1. Die Angaben zum Mieter Grundsätzlich sollten alle Personen, die in die Wohnung einziehen, auch im Mietvertrag stehen. Denn nur, wer im Vertrag steht und ihn unterschrieben hat, ist auch Mieter, mit allen Rechten und Pflichten. Mietwohnung verwalten lassen sich. Minderjährige Kinder sind freilich nicht Vertragspartner, deren Anzahl wird allerdings im Mietvertrag genannt, denn der Vermieter benötigt diese Info für seine Nebenkostenabrechnung. Vorsicht: Wer ohne Erlaubnis des Vermieters weitere Personen in die Mietwohnung ziehen lässt, riskiert eine Abmahnung oder schlimmstenfalls eine Kündigung.
July 5, 2024, 8:50 am