Teneriffa Süd Abflug
zurück I Inhaltverzeichnis StVO I vor § 17 - Beleuchtung (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein. (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Nebel: Darauf sollten Autofahrer achten :: motor-traffic. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren. (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten. (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren.
Ein weiteres, weit verbreitetes gefährliches Verhalten bei Fahrten im Nebel ist es, sich an vorausfahrenden Fahrzeugen zu orientieren. Dass kann leicht dazu führen, dass der Sicherheitsabstand zum Vordermann zu gering wird, warnt das Goslar Institut. Deshalb lautet eine weitere wichtige Regel bei Nebel: Abstand halten. (aum)