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Bei der Zulassung eines Straßenfahrzeugs wird mit der Zuteilung des amtlichen Kennzeichens eine neue Zulassungsbescheinigung (Teil I) ausgestellt, und bei der Abmeldung des Fahrzeuges wird der bisherige Fahrzeugschein entwertet. Aussehen und Beschaffenheit sind in Anlage 5 (und Anlage 6 für Fahrzeuge der Bundeswehr) der FZV vorgeschrieben. Die Richtlinie zur Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II ( Verkehrsblatt 2005 S. 188) erläutert den Fahrzeugschein und regelt die Ausgabe und das Ausfüllen durch die Zulassungsstellen. Anzahl sitzplätze im fahrzeugschein neu. Der Fahrzeugschein ist eine Urkunde, damit sind die Vorschriften des § 267 StGB ( Urkundenfälschung) anwendbar. Die Polizei ist bei einer Kontrolle zur Einsicht in den Fahrzeugschein berechtigt, er ist gemäß § 11 Abs. 6 FZV beim Fahren eines Kraftfahrzeugs ständig mitzuführen. Beim Verlassen des Fahrzeugs ist der Fahrzeugschein nicht im Auto zu belassen, um bei einem Diebstahl des Kfz dem Dieb keine Legitimation zum Führen dieses Fahrzeugs zu geben. Wird der Fahrzeugschein bei einer polizeilichen Kontrolle nicht mitgeführt oder auf Verlangen nicht vorgezeigt, liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § § 48 Nr. 5 FZV vor und kann ein Verwarnungsgeld von zehn Euro nach sich ziehen (BKat Nr. 174).

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(Bei meinem Famer 3s ist z. B. ein Aufkleber am Schlepper der das mitnehmen von Personen verbietet wenn sich ein Anbaugerät am Dreikunkt befindet. ) Gruß Uli P. s. habe die frage jetzt mal im Deutzforum eingestellt da ich in anderen Foren dazu nichts eindeutiges gefunden habe bzw. die Aussagen eher dahin gehen das die Anzahl der im Fahrzeugschein stehenden Sitzplätze die Anzahl der legal mitzunehmenden Personen nicht direkt beschränkt... #4 Hallo Uli, vielen Dank für deine Antwort und die Frage im Deutz Forum: Mein F15 fährt ja unter 25 - wenn also deine Vermutung stimmen würde, fänden meine beiden Kids das bestimmt super! ;o) VG TObias #5 Ich kenne das so wenn ein Schlepper eine Doppel Sitzbank auf dem Kotflügel hat ist die auch als 2 Sitzer im Brief eingetragen... MFG #6 Hallo, ja, die ganze Sache scheint irgendwie kompliziert zu sein oder auch nicht! Anzahl sitzplätze im fahrzeugschein wo steht was. Der §21 Stvo sagt eigentlich eindeutig aus das man in KFZ nur soviele Personen mitnehmen darf wie Stitzplätze vorhanden sind. (Bei KFZ ohne Gurtpflicht).

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Würde das jetzt Ärger geben bei einer Polizeikontrolle? Widder · 793 Posts seit 19. 2012 aus Langen fährt: Harley Nightster 2011 & Ducati Scrambler & Triumph Bobber Widder 793 Posts seit 19. 2012 Egal ob es Ärger geben könnte, oder nicht, da hat dein TÜV Mann Mist gebaut. Wieder hin und korrigieren lassen! Natürlich auf seine Kosten! Gruss Thema Antworten Hits Letzter Beitrag 8904 05. HU-Termin und Anzahl der Sitzplätze - Wohnen und Schlafen - womobox & Leerkabinen-Forum. 2019 10:28 von Ole66 10231 16. 11. 2014 14:40 von lamambia 217 05. 04. 2013 18:57 von busfahrer

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× Warning JUser::_load: Unable to load user with ID: 18 ▾Forum Sternzeit-107 SL / SLC Oldtimer Mercedes-Benz R/C 107 SL forum Anzahl der Sitzplätze im Kfz. -Schein 15 Jun 2005 00:10 #27744 by CH Americas (USA/CAN) 560 SL 107. 048 1987 Hallo zusammen, ich habe mal vor nun schon 4 Jahren gehört, dass alle SLs egal ob mit oder ohne Kinder/Notsitze im Fahrzeugschein 4 Sitzplätze eingetragen haben. Meiner, so ein kompetent erscheinender, sei da USA-Model eine Ausnahme, er hat "nur" 2 Sitzplätze, trotz KiSi mit Gurten. Heute abend zeigte mir einer den Kfz. -Schein seines 300SL und da waren auch nur 2 Plätze eigetragen, obwohl es sich um ein deutsches Model handelt. Wie sieht es denn bei eueren SLs so aus, hat sich das evtl. mit der MOPF verändert? Fahrzeugschein – Wikipedia. Intressiert Christoph Grüßla aus Franken 560SL & ganz andere E-Klasse Tesla Y Please Log in or Create an account to join the conversation. 15 Jun 2005 07:03 #27745 by Afshin Hallo Christoph Das thema hatten wir vor kurze hier... Meine ist ohne KISI aber mit 3 plätzer auf Fahrzeugschein... Gruss, Afshin 15 Jun 2005 08:11 #27746 by beni560 Americas (USA/CAN) 560 SL 107.

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#1 Hallo, im August muss ich das erste mal zur HU mit meinem MB Vario Doka. Eingetragen bei mir im Fahrzeugschein habe ich 7 Sitzplätze. Vorne: 1 Fahrersitz und Doppelsitzbank Beifahrerseite Hinten: 2 x Doppelsitzbank Die beiden Doppelsitzbänke hinten habe ich ausgebaut. Meine Frage nun, muss ich zur HU-Untersuchung die Anzahl der Sitzplätze vorführen wie es im Schein steht? Dauerzustand wird eigentlich sein, dass ich nur vorne die Sitze nutzen will, mir aber trotzdem die Option offen halten will die hinteren Bänke bei Bedarf wieder einzubauen. Also wäre es gut wenn weiterhin auch 7 Sitzplätze im Schein stehen würde. Anzahl sitzplatz im fahrzeugschein in usa. Wer weiss etwas darüber? Beste Grüße Thomas #2 Hallo Thomas, ich würde einfach die Kabine hinten "dichtmachen", damit der Prüfer halt nicht reinkann. Das interessiert eigentlich im Rahmen der HU niemanden. Wichtig ist halt die Gasbescheinigung, dann gibt es auch keinen Grund für den Prüfer im Wohnabteil rumzuklettern. Sollte er Lunte richen, so ist die Sitzbank beim Polsterer.

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Es gibt jedoch ein Urteil des OLG Karlsruhe mit der Nummer 3Ss 96/80 wo aber sinngemäß gesagt wird das die Anzahl der Sitzplätze eben nicht dazu führt das man nur genau diese Anzahl an Personen mitnehmen darf. Das verstehe wer will ich momentan auf jeden Fall nicht! Aber warten wir mal ab ob sich Rüdiger aus dem Deutzforum noch dazu äußert. Gruß Uli #7 [quote='TobiasF15GH', ''] Wenn in deinen Papieren nur 2 eingetragene Sitzplätze sind dürfen auch nur 2 Personen mit fahren... Es ist so wie ich es gesagt habe, wenn es sogar so in der STVO steht dann braucht man nicht warten bis sich irgendwelche Leute melden... Ein Sitzplatz ist ein Sitzplatz egal ob da 2 Kinder sitzen können oder nicht... MFG #8 Hallo, icht-beeintraechtigt-wird wie Sache ist etwas kompliziert. Ich bin morgen mal wieder beim TÜV, die haben die Kommentare in dem Urteil ausdrücklich von einm "PKW" die Rede ist. Gruß Uli #9 Hallo, also offensichtlich wurde die STVO 2006 geändert: d. Ups, bist Du ein Mensch? / Are you a human?. h. es dürfte nun so sein wie Zimmy geschrieben hat bzw. der §21 STVO das eindeutig sagt.

Ich halte das für totalen Quatsch. Der hatte wohl einfach nur einen schlechten Tag! Wenn man sich im Auto die Rückbank ausbaut schreit auch kein Hahn danach! #8 von janaldo » 12. 2015 14:59 Hatte grade den Fahrzeugschein von nem Opel Vivaro (bei dem kann man auch die hinteren Bänke rausbauen) in der Hand, da steht im Textfeld unten Wirklich bescheuert, dass man sowas nicht automatisch einträgt #9 von janaldo » 15. 2015 17:52 So jetzt war ich heute beim TÜV (in Waiblingen, netter Kerl, mal abgesehen davon, dass er 4-Zylinder bevorzugt). Aussage zu meiner nicht mehr verbauten Tieferlegung: brauchen wir nicht austragen, ist ja nur der Umlenkhebel und kein anderes Federbein. Nur bei eventuellem Verkauf anpassen oder wieder einbauen Aussage zu der Sitzplatzanzahl: Wenn man problemlos zwischen Soziussitz und Abdeckung wechseln kann, passt das. Auch wenn da ne 2 drin steht. Höchstens beim TÜV-Termin eben den Sitz draufmachen, falls es einer der Kollegen genauer nimmt. Hab mir also das Geld gespart und erstmal alles beim alten gelassen Ansonsten war alles gut, 70er Vorderreifen hat ihn mit der Freigabe auch nicht weiter gestört (nichtmal Tacho geprüft).

July 20, 2024, 4:55 am