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Ihr Haus wurde zwangsversteigert und jetzt möchten Sie natürlich wissen, wie lange es Ihnen noch gehört und wie lange Sie noch darin wohnen dürfen. Dann müssen Sie wissen, welche Rechte der neue Eigentümer hat und wie Sie Ihren Aufenthalt notfalls verlängern können. Versteigerungsanordnung bedingt frühzeitige Gegenwehr. © Thorben_Wengert / Pixelio Wird ein Haus zwangsversteigert, bedeutet dies einen tief gehenden Eingriff in Ihre Rechte als Alteigentümer. Sie sollten mental und rechtlich gerüstet sein, wenn eines Tages der neue Eigentümer vor Ihrer Tür steht. Vor allem sollten Sie wissen, wie lange das Haus Ihnen überhaupt noch gehört. Haus soll Zwangsversteigert werden. Mit dem Zuschlag gehört Ihnen nichts mehr Im Versteigerungstermin wird dem Meistbietenden der Zuschlag erteilt (§ 90 ZVG). Durch den Zuschlag wird dieser Bieter Eigentümer Ihres Hauses. Sie können zwar gegen den Zuschlagsbeschluss noch Beschwerde einlegen, allerdings können Sie den Eigentumsübergang auf diesen Bieter damit nicht verhindern. Sie müssen wissen, dass der Zuschlagsbeschluss die Bedeutung eines Richterspruchs hat und einen selbstständigen Rechtsgrund begründet, sodass das Eigentum nicht übertragen, sondern neu begründet wird.
Ist auch das nicht möglich, verhalten Sie sich möglichst kooperativ, um zumindest einen hohen Versteigerungserlös zu erzielen. Was sind die Gründe für eine Zwangsversteigerung? Um eine Zwangsversteigerung zu verhindern, sollten Sie wissen, warum es überhaupt so weit kommen kann. Die häufigsten Gründe sind: Zahlungsunfähigkeit Der klassische Fall einer Zwangsversteigerung tritt dann ein, wenn Privatpersonen oder Unternehmen in finanzielle Schieflage geraten und ihre laufende Immobilienfinanzierung nicht mehr tilgen können. Für diesen Fall hat sich der Kreditgeber Grundpfandrechte an dem Haus bzw. der Wohnung gesichert: Das Institut kann als Hauptgläubiger eine Zwangsversteigerung einleiten lassen, um mit dem Erlös seine offene Forderung zu begleichen. Streit innerhalb einer Erbengemeinschaft Ein weiterer typischer Fall: Ein Immobilienbesitzer bzw. Haus wird zwangsversteigert en. eine Immobilienbesitzerin stirbt und die Erben können sich nicht einigen, was mit Haus oder Wohnung geschehen soll. Die einen wollen das geerbte Haus verkaufen, die anderen nicht.
Wenn ein vollstreckbarer Titel ausgesprochen wird, kann es zu einer Zwangsvollstreckung kommen. Aber auch bei einer Zwangsvollstreckung wird der Gerichtsvollzieher zunächst versuchen, bewegliches Vermögen zu vollstrecken: Geld, Schmuck, Möbel oder andere Wertgegenstände. Findet der Gerichtsvollzieher allerdings nichts von ausreichendem Wert, kann es zu einer Lohnpfändung kommen. Hausbesitzer können auch zum Aufnehmen einer Hypothek verpflichtet werden. Haus wird zwangsversteigert online. Scheitern all diese Schritte, kommt es zum sogenannten Offenbarungseid, einer eidesstattlichen Erklärung, und einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts. Grundstücke und deren Aufbauten wie Häuser, Wohnungseigentum oder Teileigentum gelten als unbewegliches Vermögen und können zwangsvollstreckt werden – es kann zu einer Zwangsversteigerung kommen. Was passiert bei einer öffentlichen Zwangsversteigerung von Immobilien und Grundstücken? Zunächst wird der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes vom Vollstreckungsgericht festgelegt.
Wie entscheide ich mich für ein Versteigerungsobjekt? Neben den amtlichen Auskünften solltest du vor der Versteigerung weitere Informationen zu dem Objekt, das dich interessiert, einholen. "Oft kann man sich von der Gläubigerbank ein detailliertes Exposé zuschicken lassen", sagt Stefan Walter. "Idealerweise nimmt man interessante Immobilien selbst in Augenschein. Dabei erfährt man eine Menge über Lage, Grundstückszuschnitt und Zustand. " Häuser, die noch vom Schuldner oder Mieter bewohnt sind, stehen für eine Innenbesichtigung jedoch kaum zur Verfügung. Sind alle wesentlichen Informationen zusammengetragen, geht es an den Finanzplan für die Wohnung aus der Zwangsversteigerung. Zwangsversteigerung von Immobilien: Ablauf, Tipps für Mitbieter. "In jedem Fall sollte man ein sachlich durchgerechnetes Limit festlegen, bis zu dem man bieten will", nennt Stefan Walter eine Grundregel. Dazu ist ein Finanzierungsgespräch mit der Hausbank unumgänglich, sofern man das Geld nicht flüssig hat. Als "Training" empfiehlt sich der Besuch von Zwangsversteigerungen anderer Immobilien, um mit dem Verfahren vertraut zu werden.