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Stadt Hildesheim Bürgerbüro

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Einwohnermeldeämter Deutschland A-Z Stadt / Niedersachsen Einwohnermeldeamt Hildesheim Anschrift Bürgeramt - Bürgerbüro - Bürgerservice - Meldeamt - Meldestelle Markt 2 Erdgeschoss Zimmer B 21 31134 Hildesheim Telefon 05121 / 301-2700 Fax 05121 / 301-2800 E-Mail Amtlicher Gemeindeschlüssel: 3254021 Vorwahl: 05121 Autokennzeichen: HI Postleitzahl: 31134 31135 31137 31139 31141 Stand 31. Stadt hildesheim bürgerbüro hotel. 12. 2010 Bundesland Niedersachsen Regierungs-Bezirk Bisher: Reg. -Bez. Hannover Kreisname Hildesheim meindeschlüssel 03254021 PLZ Gemeindenamen 31134 Hildesheim, Stadt Gemeindetyp Stadt Anschrift der Gemeinde Stadt Hildesheim Straße Markt 1 PLZ Ort 31134 Hildesheim Fläche km2 92, 18 Einwohner gesamt 102 794 Einwohner männlich 48 559 Einwohner weiblich 54 235 Einwohner je km2 1 115 Quelle: © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2010 » Melderegisterauskunft anfordern
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Ansprechpartner/in 32. 2. 1 Stadtbüro / Wahlen Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2700 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. Fr. 07. 30 – 12:00 Uhr Kontakt Stadtbüro Verfahrensablauf Der Antragsteller muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller muss lediglich unterschreiben und Fingerabdrücke abnehmen lassen. An wen muss ich mich wenden? Hilfe für Flüchtlinge aus der Ukraine. Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt. Welche Unterlagen werden benötigt? aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen ggf. bisheriger Reisepass Personalausweis, falls der Antragsteller über keinen Reisepass verfügt letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde Welche Gebühren fallen an?

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Lebensjahr vollendet haben, bei jüngeren Personen 6 Jahre. Voraussetzungen Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben, in Deutschland gemeldet sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes: Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist. Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden. Welche Unterlagen werden benötigt? Stadt hildesheim bürgerbüro germany. biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss aktuell sein und die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen. alter Personalausweis oder gültiger Reisepass letzte aktuelle Personenstandsurkunde, wenn bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der der Hauptwohnsitz liegt, noch kein Dokument ausgestellt wurde bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis Welche Gebühren fallen an?

Ansprechpartner/in 32. 2. 1 Stadtbüro / Wahlen Markt 2 31134 Hildesheim Telefon: 05121 301-2700 Telefax: 05121 301-2800 E-Mail: Besuchszeiten: Nur mit Terminreservierung Telefonische Erreichbarkeit: Mo. u. Di. 07:30 – 15:00 Uhr Do. 07:30 – 18:00 Uhr Mi. Stadt hildesheim bürgerbüro der. Fr. 07. 30 – 12:00 Uhr Kontakt Stadtbüro Allgemeine Informationen In Deutschland besteht für Personen ab 16 Jahren Ausweispflicht. Ab Vollendung des 16. Lebensjahres müssen Sie deshalb rechtzeitig einen neuen Personalausweis beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten abläuft. Dies gilt, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass, vorläufigen Reisepass. Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag bei einem anderen Bürgeramt stellen, wird ein Zuschlag in Höhe von EUR 13, 00 zur Gebühr erhoben. Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig: unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig. ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

July 8, 2024, 4:09 pm