Teneriffa Süd Abflug

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Schulamt Göppingen Personalrat

Zusatzvereinbarung Arbeitsvertrag Muster

Schulsozialarbeit ist die kontinuierliche Tätigkeit sozialpädagogischer Fachkräfte an der Schule in Zusammenarbeit mit Lehrkräften mit dem Ziel, Schülerinnen und Schüler in ihrer individuellen, sozialen und schulischen Entwicklung zu fördern, Bildungsbenachteiligung zu vermeiden und abzubauen, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer bei der Erziehung zu beraten und bei Konflikten im Einzelfall zu helfen. Schulsozialarbeit ist ein Angebot der Kinder- und Jugendhilfe am Ort der Schule. SCHULAMT-TUEBINGEN - Aufgaben. Die Schule setzt zusammen mit Fachkräften der Schulsozialarbeit ein Zeichen dafür, dass neben der Wissensvermittlung im Unterricht auch weitere lebensweltliche Angelegenheiten der Schüler Berücksichtigung finden. Über den Ort der Schule hinaus sind Kontakte zu Eltern, weiteren Akteuren im Gemeinwesen und im Sozialraum der Schülerinnen und Schüler unerlässlich. Präventive Arbeit und die Gestaltung der Schule als "Lebens- und Lernwelt" ist dabei handlungsleitend. Die Schulsozialarbeit ist, neben der Kindertagesbetreuung, der Bereich der Kinder- und Jugendhilfe der in den letzten 10 Jahren den größten Ausbau an Stellen erfahren hat und wurde sowohl im Land als auch im Landkreis zu einem festen Bestandteil der präventiven Jugendhilfe.

  1. SCHULAMT-FREIBURG - Organisation
  2. SCHULAMT-GOEPPINGEN - Örtlicher Personalrat außerschulischer Bereich
  3. SCHULAMT-TUEBINGEN - Aufgaben

Schulamt-Freiburg - Organisation

Förderung der Eingliederung und der beruflichen Entwicklung Schwerbehinderter und sonstiger Schutzbedürftiger in Zusammenarbeit mit Schwerbehindertenvertretung und Jugend- und Auszubildendenvertretung. Beantragung von Maßnahmen zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern und Eingliederung ausländischer Beschäftigter. SCHULAMT-FREIBURG - Organisation. Abschluss von Dienstvereinbarungen mit der Dienststellenleitung. Die weitestgehende Möglichkeit der Durchsetzung von Beschäftigteninteressen besteht dort, wo das Gesetz die Mitbestimmung vorsieht. Mitbestimmung heißt, dass die Dienststelle eine Maßnahme erst dann rechtswirksam durchführen kann, wenn der Personalrat seine Zustimmung erteilt hat. Weitere Beteiligungsrechte des Personalrats sind die Mitwirkung und die Anhörung. Der Personalrat im Landratsamt Göppingen – Zahlen und Fakten Dreizehn Mitglieder: neun aus der Arbeitnehmergruppe, vier aus der Beamtengruppe Personalratsvorstand: Vorsitzender, Stellvertreter und zwei weitere Mitglieder Amtszeit: fünf Jahre (bis Frühjahr 2024) Sitzungsintervall: 14-tägig

Schulamt-Goeppingen - Örtlicher Personalrat Außerschulischer Bereich

+49 7161 202-4200 E-Mail: Auskunft, Vorzimmer Tel. +49 7161 202-4201 Fax +49 7161 202-4290 E-Mail: Kontaktpersonen Zur Übersicht Adresse Landratsamt Göppingen Lorcher Straße 6 73033 Göppingen Anfahrtskizze (437, 4 KB) Online-Karte Google Maps Außenstelle Geislingen In der MAG Schillerstraße 2 73312 Geislingen/Steige Tel. +49 7331 304-401 Fax +49 7331 304-444 Anfahrtskizze (325, 9 KB) Online-Karte Google Maps Öffnungszeiten Mo. 08. 00 - 15. 30 Uhr Di. 07. 30 - 12. 00 Uhr 13. 30 - 15. 30 Uhr Mi. Do. 13. 30 - 17. SCHULAMT-GOEPPINGEN - Örtlicher Personalrat außerschulischer Bereich. 30 Uhr Fr. sowie nach Vereinbarung. Weiterführendes Die folgenden Bereiche könnten Sie ebenfalls interessieren:

Schulamt-Tuebingen - Aufgaben

Burgstraße 14-16 73033 Göppingen 07161 63-1533 Volker Spellenberg Vorsitzender Degenhardstraße 18 89522 Heidenheim 07321 2779574 Susanne Schnaitter Stellvertretende Vorsitzende 07161 63-1505 Kirchstr. 23 89129 Setzingen 07345 21540 Frau Schnaitter erreichen Sie im Home-Office Di. + Do. 9. 00 - 12. 30 Uhr und 14. 00 - 16. 30 Uhr Mi. 14. 00 - 17. 00 Uhr Telefonisch erreichen Sie uns am besten zu folgenden Sprechzeiten: Mo 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Di 13:00 - 14:00 Uhr Mi 10:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Falls Sie uns zu den angegebenen Zeiten nicht persönlich erreichen, sind wir gerade in einer Beratung oder tätigen andere Dienstgeschäfte. Sie können uns gerne mailen. Bitte schreiben Sie uns: Ihren Namen Schule Ihr Anliegen in Stichworten gegebenenfalls Ihre Telefonnummer Wir melden uns dann bei Ihnen.

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Die Staatlichen Schulämter tragen die Personalverantwortung für die Lehrerinnen und Lehrer an Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real-, und Gemeinschaftsschulen sowie Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren. Zu ihren Aufgaben zählt neben der Dienst- und Fachaufsicht über die Schulleitungen und Lehrkräfte auch die Personalversorgung und die Unterstützung, Beratung und Begleitung der Schulen. Die Staatlichen Schulämter sind Ansprechpartner für alle Bereiche der Bildungs- und Schulentwicklung in der Region. Zu den Schulämtern gehören auch die örtliche Personalvertretung und die Beauftragte für Chancengleichheit. Für die Schulaufsicht über die Gymnasien und die Beruflichen Schulen sind die Abteilungen 7 der Regierungspräsidien verantwortlich. Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehört die Fachaufsicht über die zugeordneten Schulen, die Dienstaufsicht über die Schulleiter und Lehrer, die Aufsicht über die Aufgabenerledigung durch die Schulträger sowie die Fachaufsicht über die zugeordneten Staatlichen Schulämter.

July 19, 2024, 12:47 pm