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15. 05. 2015 Branche Bei der Zusammenarbeit mit Tippgebern oder dem Ankauf von Adressen müssen Versicherungsmakler die strengen rechtlichen Auflagen beachten, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) Ende 2014 aufgestellt hat (10/2014). Das Rundschreiben ist vor allem eine Reaktion auf den Debeka-Datenskandal der seit 2013 für Unruhe im Tippgebergeschäft sorgt. » Informationen zum Thema Tippgeber: Anforderungen der BaFin, Rechtsprechung und Tippgebervereinbarung. Mit einer Bußgeldzahlung in Höhe von 1, 3 Millionen Euro konnte die Debeka mittlerweile das gegen sie eingeleitete Ordnungswidrigkeitsverfahren des Datenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz wegen Aufsichtspflichtverletzungen zum Abschluss bringen. Weiterhin ermittelt aber die Staatsanwaltschaft Koblenz. Es geht um den rechtwidrigen Ankauf von Adressen, die angeblich von Behördenmitarbeitern erworben wurden. Debeka-Skandal wirkt nach Ein Nachspiel hat der Datenskandal auf jeden Fall für die aktuelle Kooperation von Versicherungsmakler mit Tippgebern, zu denen laut Bafin auch Vertrauensleute oder Mitglieder eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit gehören würden.
Comverso hat seinen Gerichtsstand in Köln. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Tippgeber außerhalb von Deutschland lebt. Wann wird die Tippgeberprovision erstmals ausgezahlt Ein Tippgebervertrag ist auf jeden Fall für beide Seiten lohnend, auch wenn es etwas dauert bis die erste Provision fließt. Tippgebervereinbarung versicherung master 1. Im Regelfall wird die Vergütung zwei Monate nach Beginn der Versicherung des Kunden bzw. nach Einzug der 1. Versicherungsprämie, an den Tippgeber ausgezahlt.
Alle bis zur Vertragsstornierung verdienten Zahlungen an den Tippgeber darf der Tippgeber behalten. Eventuell zuviel gezahlte Provisionen bzw. Raten, die nach dem Vertragsstornierungsdatum bei der Versicherungsgesellschaft ausbezahlt wurden, müssen vom Tippgeber wieder an die comVERSO GmbH zurück gezahlt werden. 4. Verpflichtungen des Tippgebers Für die Versteuerung der empfangenen Tippgebervergütungen, die Erfüllung sozialversicherungsrechtlicher, gewerberechtlicher sowie sonstiger gesetzlicher Pflichten ist der Tippgeber selbst verantwortlich. Soweit der Tippgeber selbstständiger Unternehmer wird oder ist, sind die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen (z. B. Anmeldung des Gewerbes, Abführen von Steuern) von ihm in eigener Verantwortung zu erfüllen. 5. Tippgebervertrag - Tippgeberprovision Versicherung. Gerichtsstand Ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln, wenn auch der Tippgeber Kaufmann ist oder seinen allgemeinen Gerichtsstand ins Ausland verlegt. 6. Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so soll dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht berühren.