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Ausnahmen bestätigen die Regel Allerdings gibt es laut der Richter von dieser Regelung auch Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind beispielsweise dann gegeben, wenn das Kontoguthaben von einem der Partner dafür verwendet wird, eine gemeinsame Schuld zu begleichen. Auch wenn eine Geldentnahme den früheren gemeinsamen Vorstellungen des Ehepaares entspricht, kann eine Ausnahme der genannten Regelung gegeben sein. Dies gilt allerdings nur, wenn der angesprochene Sachverhalt auch nach der Trennung noch dem mutmaßlichen Willen des anderen Ehepartners entspricht. Da dies jedoch für den Abhebenden nicht vorhersehbar ist, handelt es sich hierbei um eine sehr schwammige Regelung, die unter Umständen ebenfalls vor Gericht geklärt werden müsste. Vermögensauseinandersetzung | Der Klassiker: Streit um das Gemeinschaftskonto nach der Trennung. Sie kann z. B. dann als gegeben angesehen werden, wenn die Geldentnahmen vom gemeinsamen Konto nur sehr maßvoll sind und etwa dazu dienen, den Unterhalt von Kindern oder anderen Familienangehörigen zu sichern. In dem hier verhandelten Fall, so betonten die Richter am OLG, könne vom letztgenannten Sachverhalt nicht ausgegangen werden, da die Abhebung allein der trennungsbedingten Anschaffung von Möbeln und Elektrogeräten gedient habe.
Wenn ihr ein Gemeinschaftskonto angelegt habt, handelt es sich höchstwahrscheinlich um ein Oder-Konto. Bei einem Oder-Konto ist immer nur die Zustimmung eines Partners notwendig. Ihr könnt folglich beide über das Konto verfügen als wäre es ein Einzelkonto. Die Zustimmung beider Partner wird nur in Ausnahmefällen benötigt. Zum Beispiel kann kein Partner das Gemeinschaftskonto einseitig auflösen. Da diese Form des Gemeinschaftskontos allgemein üblich ist, beziehen sich die nachfolgenden Ratschläge ausschließlich auf das Oder-Konto. Trennung: Wem gehört das Geld auf dem Gemeinschaftskonto? Im Normalfall, das heißt, wenn ihr nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen habt, gehört das Geld euch beiden. Tipps: Gemeinschaftskonto & Trennung / Scheidung - Finanzschotte. Wenn ihr euch trennt, steht jedem Partner die Hälfte zu. Das gilt sowohl für Guthaben als auch für Schulden. Wenn ihr beispielsweise 7. 000 Euro auf dem Gemeinschaftskonto habt, stehen jedem exakt 3. 500 Euro zu.