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19 Inso Fortführungsprognose 4

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Praxishinweis Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist unter verschiedenen Gesichtspunkten wegweisend: Zunächst greift sie die Sondersituation von Start-up-Unternehmen bei der Prüfung des Insolvenzgrunds der Überschuldung auf und ordnet diese Sonderfälle sachgerecht ein. Zudem greift sie aber auch ganz allgemein die Besonderheit auf, dass Dritte bereit sein können, Finanzierungen zugunsten einer Gesellschaft zu erbringen. Auch diese müssen im Rahmen der Fortführungsprognose im Rahmen des § 19 InsO beachtet werden – soweit sie belastbar sind. Dies gilt mithin nicht nur, wenn ein rechtlich gesicherter und damit einklagbarer Anspruch auf die Finanzierungsbeiträge besteht, sondern auch schon, wenn mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit von der Finanzierung ausgegangen werden kann. Den Volltext des Urteils finden Sie hier. Zu Zahlungen nach Insolvenzreife siehe auch die Beiträge vom 08. 06. 2020, 26. 02. 2020, 16. 12. 2019, 28. Überschuldung: Status, Prüfung, Fortbestehensprognose | Haufe Finance Office Premium | Finance | Haufe. 2019, 5. 2. 2019. Zu Zahlungen nach Insolvenzreife siehe auch den Beitrag vom 19.

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Bei den Passiva sind sämtliche Verbindlichkeiten, auch solche, die noch nicht fällig oder gestundet sind, einzusetzen. Rückstellungen sind dann zu passivieren, wenn mit einer Inanspruchnahme ernstlich zu rechnen ist. Gesellschafterdarlehn oder Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehn wirtschaftlich entsprechen, sind grundsätzlich im Überschuldungsstatus als Verbindlichkeiten aufzunehmen (etwas anderes gilt nur dann, wenn für sie ein Rangrücktritt vereinbart worden ist). Fortführungsprognose: Ergänzend ist auch festzustellen, ob für das Schuldnerunternehmen eine positive oder negative Fortführungsprognose besteht, d. h. 19 inso fortführungsprognose 4. ob in der Lage ist, die Überschuldungssituation zu überwinden und zumindest auf mittlere Sicht wieder eine Finanzkraft zu entwickeln, die zur Fortführung des Unternehmens ausreicht. Es ist nicht erforderlich, dass die Überlebensprognose mit absoluter Sicherheit gestellt werden kann. Für eine positive Fortführungsprognose ist aber erforderlich, dass die Überwindung der Überschuldungssituation überwiegend wahrscheinlich ist.

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Sie haften insoweit mit ihrem ganzen Privatvermögen. Dies gilt nicht von Zahlungen, die auch nach diesem Zeitpunkt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns vereinbar sind. Maßstab ist die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns, wie sie angesichts der Größe und Bedeutung der betreffenden GmbH zu fordern ist. 19 inso fortführungsprognose 2. 8 Es geht im Sinne des Gläubigerschutzes darum, ob nach der Planung der künftigen Liquiditätslage der Gesellschaft die zur Bedienung der jeweils fälligen Verbindlichkeiten notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen. Dies ist zum Beispiel auch dann der Fall, wenn eine Gesellschaft von dritter Seite gestützt wird. 9 Fortführungsfähigkeit ohne Ertragsfähigkeit, zum Beispiel bei subventionierten Unternehmen, ist die Ausnahme, ist aber nicht ausgeschlossen. 10 Nach dem Wortlaut des § 19 II InsO muss die Fortführung der Gesellschaft überwiegend wahrscheinlich sein. Dies ist nach allgemeiner Auffassung dann der Fall, wenn nach Auswertung der Finanzplanung die Wahrscheinlichkeit größer als 50% ist, dass die Gesellschaft im Prognosezeitraum ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann.

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2 Ist sie negativ, muss gemäß § 19 I das Insolvenzverfahren eröffnet werden. Die Rechtsprechung hat bislang keine verbindliche Zeitspanne für die Fortführungsprognose vorgegeben und fordert eine "mittelfristige" Prognose. 3 Nach herrschender Meinung der Literatur wird vorausgesetzt, dass der Schuldner aufgrund einer laufend zu aktualisierenden Planung voraussichtlich wenigstens für die nächsten 12 Monate stets über eine ausreichende Liquidität verfügen wird;4 nach strengerer Auffassung wird dies für das laufende und kommende Geschäftsjahr gefordert;5 teilweise wird der ggf. nach Branche variierende betriebswirtschaftlich überschaubare Zeitraum herangezogen. 19 inso fortführungsprognose 2016. 6 Bei einem Start-Up-Unternehmen, welches in der Anlaufphase in aller Regel nur Schulden produziert und von Förderdarlehen abhängig ist, ist eine ständige, intensive Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens in besonderem Maße erforderlich. 7 Gemäß § 64 GmbHG ist der Geschäftsführer der Gesellschaft zum Ersatz von Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.

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15. 09. 2021 Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 20. Juli 2021 die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Insolvenzgrund der Überschuldung – zumindest für den Fall eines Start-up-Unternehmens bzw. PINK | Prüfung der Fortführungsprognose. der Finanzierungsbereitschaft durch Dritte – weiterentwickelt. Das OLG Düsseldorf entschied, dass eine Überschuldung nicht vorliegt, wenn eine positive Fortführungsprognose vorliegt und dies auch der Fall sein kann, wenn davon ausgegangen wird, dass zukünftig ein Dritter die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Dazu sei ein rechtlich gesicherter, einklagbarer Anspruch gegenüber dem Dritten nicht erforderlich. Dies gelte insbesondere im Fall eines Start-up-Unternehmens, bei dem ein finanzkräftiger Dritter bereits in der Vergangenheit erhebliche Beträge zur Verfügung gestellt und zudem bekundet hat, dies auch in Zukunft zu tun. Zusätzlich sei dann aber erforderlich, dass ein nachvollziehbares operatives Konzept vorliegt, das zukünftig eine Ertragsfähigkeit des Unternehmens erwarten lässt.

Gerhard Pape, Christoph Uhländer - NWB Kommentar zum Insolvenzrecht Online § 19 Überschuldung Literatur Aleth/Harlfinger, Die Fortführungsprognose i. S. von § 19 II InsO, NZI 2011 S. 166; Ampferl, Insolvenzgründe, in Beck/Depré, Praxis der Insolvenz, 2. Aufl. 2010, S. 60; Bitter/Kresser, Positive Fortführungsprognose trotz fehlender Ertragsfähigkeit?, ZIP 2012, 1733; Bremen, in Graf-Schlicker, InsO, 3. Aufl. 2012; Drukarczyk, in MünchKomm- InsO, 2. Aufl. 2007; Drukarczyk/Schüler, Die Eröffnungsgründe der InsO: Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung, in Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 3. Aufl. 2009, S. Positive Fortbestehensprognose trotz unverbindlicher Finanzierungszusage? - Noerr. 28; Ehlers, Anforderungen an die Fortführungsprognose, NZI 2011 S. 161; Förschle/Hoffmann, Verlustanzeigebilanz und Überschuldungsstatus, in Budde/Förschle/Winkeljohann, Sonderbilanzen, 4. Aufl. 2008, S. 651; Haas, in Baumbach/Hueck, GmbHG, 20. Aufl. 2013; Henkel, Insolvenzgründe, in Vallender/Undritz, Praxis des Insolvenzrechts, 2012, 246; IDW, Empfehlungen zur Überschuldungsprüfung bei Unternehmen, WPg 1997 S. 22; IDW, Anforderungen an die Erstellung von Sanierungskonzepten (IDW S 6), WPg Supplement 4/2009 S. 145; Kirc...

Eine entsprechende Dokumentation ist dringend anzuraten. Das OLG Düsseldorf will bei Start-Ups hingegen großzügiger sein: die Geschäftsführung soll bis zur Kenntnis des Gegenteils damit rechnen dürfen, dass Gesellschafter das Unternehmen weiterfinanzieren werden. Ob diese Auffassung auch vor dem Bundesgerichtshof hält, bleibt abzuwarten. Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie gerne: Dr. Thomas Hoffmann oder Dr. Andrea Braun Praxisgruppe: Restrukturierung & Insolvenz

July 3, 2024, 12:23 am