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Allein die Frage nach der Erforderlichkeit ist schwammig. "Erforderlich ist etwas anderes als nützlich", sagte Vollrath. Auf sogenannte Grundlagenschulungen hat jedes Betriebsratsmitglied nach § 37 Absatz 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Anspruch, bei Spezialschulungen müsse die Erforderlichkeit allerdings klar erkennbar sein. Arbeitgeberrechte gegenüber dem betriebsrat in 2020. Eine einstweilige Verfügung kann der Betriebsrat in Zweifelsfällen dagegen nicht erwirken. Der Grund: Der Betriebsrat muss den Arbeitgeber nicht fragen, ob er an einer Schulung teilnehmen darf, das Recht darauf habe er ohnehin. Fraglich ist nur die Übernahme der Kosten, die der Betriebsrat im Zweifel zunächst selbst tragen müsste, da die Leistung in Form der Schulung bereits entstanden ist. "Da die Erforderlichkeit aber nicht geklärt ist, wird sich der Betriebsrat hüten, die Gefahr der Kostenübernahme auf sich zu nehmen", erklärte Christian Vollrath. In Betracht kommt in derartigen Fällen jedoch eine einstweilige Verfügung des Betriebsrats, gerichtet auf Zahlung eines Vorschusses für ein konkretes Seminar, wenn finanziell nicht mögliche oder jedenfalls unzumutbare Aufwendungen ansonsten einem Schulungsanspruch entgegenstehen.
Beim Griff zur Kurzarbeit als Mittel um Durststrecken zu überwinden, warten nicht nur Rechte und Pflichten auf den Arbeitnehmer. Auch der Arbeitgeber muss einige Pflichten beachten, um am Ende von den Regelungen zur Kurzarbeit profitieren zu können. Grundsätzlich gilt für betroffene Unternehmen, dass Kurzarbeit nicht gegen den Willen der Beschäftigten einfach angeordnet werden kann, das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist an dieser Stelle nicht ausreichend, um Kurzarbeit einzuführen. Prüfung des Arbeitsvertrags Im Vorfeld gehört zudem eine Prüfung des Arbeitsvertrages oder Tarifvertrages zu den Pflichten eines Arbeitgebers, da an dieser Stelle der Rahmen zur Einführung der Kurzarbeit schriftlich fixiert sein kann. Widersprechen die vertraglichen Bestimmungen einer Einführung von Kurzarbeit, muss der Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung erwirken, um zu diesem Mittel der Beschäftigungssicherung greifen zu können. Arbeitgeberrechte gegenüber dem betriebsrat von microsoft zum. Bei der Einführung der Kurzarbeit gilt es zu unterscheiden zwischen Betrieben ohne Betriebsrat Betrieben mit Betriebsrat Wie kann der Arbeitgeber im Betrieb ohne Betriebsrat Kurzarbeit einführen?
Diese Regelung findet sich im § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Der Arbeitgeber kann also nicht alleine handelt und sich über den Betriebsrat hinwegsetzen. Arbeitgeber und Betriebsrat müssen sich über die Kurzarbeit einigen Zur Einigung des Arbeitgebers mit dem Betriebsrat in Punkto Kurzarbeit gehört der Zeitpunkt (Beginn der Kurzarbeit) sowie deren Umfang, bezogen auf die individuellen Arbeitszeiten. Können sich die Parteien nicht einigen, so wird die Einigungsstelle entscheiden, die von einer der beiden Parteien beauftragt wird. Das Ergebnis der Einigungsstelle ist für Beide bindend. Direktionsrecht des Arbeitgebers / 6 Mitbestimmung des Betriebsrats | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates erstreckt sich aber auch darauf, dass der Betriebsrat gegen den Willen den Arbeitgebers die Kurzarbeit verlangen sowie ggfls. mit Zuspruch der Einigungsstelle durchsetzen kann, wenn er der Meinung ist, dass die Voraussetzungen für die Kurzarbeit erfüllt seien. Zustimmung des Betriebsrates zur Einführung von Kurzarbeitergeld Prinzipiell unterliegt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates keiner Formvorschrift.
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