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2011, 16:32 #4 Hier kommen dann Aspekte des Grundstoffüberwachungsgesetzes (bzw. evtl. Sprengstoffgesetzes) ins Spiel. Eine Verwendung als Desinfektionslösung (machen auch Aquarianer) ist a priori eine schlüssige Verwendung. Zusammen mit der Zuverlässigkeit des Erwerbers ist also eine Abgabe möglich. Der Apotheker muss hier nach "billigem Ermessen" entscheiden, wie er handelt. Eine Begrenzung der Abgabemenge, die dem Verwendungszweck entspricht, ist sicher im Rahmen dieses Abwägung auch wichtig. 21. 05. 2013, 15:22 #5 Hallo, ich klinke mich mal hier ein. So einen "Aquarianer" hatte ich heute auch in der Apotheke. Er wollte 100g KMnO4. Kaliumpermanganat pulver kaufen apotheke in usa. Nun habe ich erfahren, es gäbe kein Kaliumpermanganat mehr, das an den Kunden abgegeben werden kann/darf?? Bin ich da richtig informiert? Gruß und Dank, Christoph Stackmann 22. 2013, 08:52 #6 Zitat von Dr. Detlev Bregulla Die oben gemachte Aussage ist nach wie vor gültig. 27. 2013, 13:27 #7 bei der Abgabe von T+, T, O, F+, Xn ist folgendes zu beachten. Erwerber > 18Jahre Verwendung Identität bei T+, T sowie bei bestimmten Stoffen zur Sprengstoffherstellung und Drogensynthese (--> hier wird auch Kaliumpermanganat gelistet) Des weiteren, ist eine mündliche Unterweisung erforderlich über, die Verwendung verbundenen Gefahren entsprechende Vorsichtmaßnahmen Maßnahmen bei Verschütten und bei Entsorgung Hier noch eine Tabelle zur Übersicht: Grüße pharmafab 11.

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Zeit ist vergänglich.

07. 2013, 07:58 #8 Vorgestern war ein Zahnarzt, der bei uns im Ort praktiziert, da und wollte 290g Kaliumpermanganat zur Reinigung seines großen Koi-Teiches. Da er das schon öfter bekommen hat, seine Identität bekannt ist und der Verwendungszweck plausibel ist, habe ich es abgegeben und alles dokumentiert. Herr Dr. Bregulla, sie empfehlen eine Abgabebeschränkung von 5g. Rein rechtlich spricht doch nichts gegen höhere Abgabemengen, solang der Zweck bzw. die Person keine Zweifel aufwirft, oder? Das GüG sagt <100kg ist möglich. Ist es nun falsch solch große Mengen abzugeben? Grüße Sascha Sobieraj 11. 2013, 17:22 #9 Nein, es muss eben alles stimmen (und in dem o. g. Fall ist es wohl auch so). 5g für einen Aquarianer sind für Desinfektionszwecke plausibel, 290g für einen Teich aber auch. Die obige Angabe 5g bezog sich auf den geschilderten Fall (für die Eigenbehandlung entzündeter Haut), da man dort ggf. auftretende Schäden beim Menschen (falsche Konzentration, zu lange Einwirkzeit, u. a. Abgabe von Kaliumpermanganat. )

July 19, 2024, 10:00 am