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Zwangsvollstreckung ist die mit staatlicher Hilfe erzwungene Durchsetzung eines festgestellten Anspruchs, wenn die unterlegene Partei ihrer Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt. Das Amtsgericht Erfurt ist dann als Zwangsvollstreckungsgericht örtlich zuständig, wenn der Schuldner, also die Person gegen die sich die Zwangsvollstreckung richtet, ihren Wohnsitz in der Stadt Erfurt hat. Die Zwangsvollstreckungsabteilung des Amtsgerichts ist u. a. zuständig für folgende Aufgaben: Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen (z. B. Zwangsversteigerungen erfurt amtsgericht. Gehaltspfändung, Kontopfändung), Gewährung von Vollstreckungsschutz (z. Räumungsschutz), Entscheidung über Beschwerden im Zusammenhang mit Vollstreckungsmaßnahmen, Erlass von Haftbefehlen zur Erzwingung der Abgabe einer Vermögensauskunft. Für die Zwangsvollstreckung in bewegliche Sachen der Schuldnerin bzw. des Schuldners und die Abnahme der Vermögensauskunft ist im Übrigen die Gerichtsvollzieherin bzw. der Gerichtsvollzieher zuständig. Seit dem 01. 01. 2013 gibt es das neue Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO, das für den Freistaat Thüringen zentral bei dem Amtsgericht Meiningen geführt wird (Zentrales Vollstreckungsgericht).
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