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Das Wichtigste zusammengefasst: Hörgeräte sind beihilfefähige Hilfsmittel. Höchstbetrage können nur ausnahmsweise – etwa bei beidseitiger an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit – überschritten werden. Das Saarland gewährt mit 2. 500 Euro je Ohr den höchsten Höchstbetrag, Berlin und Thüringen mit 1. 025 Euro je Ohr den niedrigsten.
Lassen Sie sich daher juristisch fundiert beraten und vertreten.
Die Kosten für die Ersatzbeschaffung einer Perücke sind beihilfefähig, wenn seit der vorangegangenen Beschaffung mindestens 12 Monate, bei der gleichzeitigen Nutzung von zwei Perücken mindestens 24 Monate vergangen sind. Dies gilt nicht bei Kindern, deren Kopfform sich verändert hat. 4. Therapiedreirad, Therapietandem, Handy-Bike und Roll-Fiets Bei der Anschaffung der o. g. Hilfsmittel ist der Beihilfenberechung der Grundpreis der jeweils einfachsten Ausführung des Hilfsmittels zu Grunde zu legen. Von dem Grundpreis ist als Selbstbehalt für die häusliche Ersparnis (Anschaffung eines normalen Fahrrades) für einen Erwachsenen ein Betrag von 500 Euro und für ein Kind (bis 16 Jahre) von 250 Euro in Abzug zu bringen. Hörschädigungen | BIH. Auf Grund der jeweiligen Körperbehinderung notwendige Zusatzkosten für Sonderausstattungen sind dem Grundpreis hinzuzurechnen. 5. Blutzuckerteststreifen (Glucose-Teststreifen) Als beihilfefähiger Höchstbetrag je Teststreifen wird ein Betrag von 0, 70 Euro festgesetzt. mehr zu: Beihilfenverordnung