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Vermögenswirksame Leistungen sind ein gutes Mittel, eigenes Kapital anzusparen – in vielen Fällen gibt es zur Arbeitgeberleistung oder zu den eigenen Beiträgen Geld vom Staat dazu. Doch was, wenn Sie die vermögenswirksamen Leistungen kündigen wollen? Das ist generell in den Verträgen nicht vorgesehen. Möglich wird es allerdings in Ausnahmefällen, die der Gesetzgeber bestimmt. Lesen Sie hier, wann Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen kündigen können und welche Alternativen zur Kündigung Sie haben. Vermögenswirksame Leistungen kündigen - so geht's. Zugriff auf die Spareinlagen erst nach sieben Jahren Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen vom Arbeitgeber, die Sie für einen Sparvertrag nutzen. Gibt es kein Geld vom Arbeitgeber, können Arbeitnehmer einen Betrag ihres Bruttogehalts umwandeln und zum Sparen nutzen. Die Idee dahinter: Arbeitnehmer sollen Kapital aufbauen, das dann zur Altersvorsorge oder für andere Projekte dient. Attraktiv ist die Anlageform, weil der Staat auf Steuern und Sozialabgaben verzichtet – die Prämien werden aus dem Bruttogehalt bezahlt.
Ist dies bei Ihrem VL-Vertrag nicht möglich, sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder dem Lohnsteuerhilfeverein. Dort wird man Sie beraten, dass Sie evtl. einen Freibetrag auf Ihrer Steuerkarte erhalten. Damit hätten Sie monatlich mehr netto als vorher. Dann tut der Beitrag für den VL-Vertrag auch nicht mehr so weh. Vorzeitig kündigen - nicht immer die beste Lösung Wenn Sie schnell bares Geld brauchen, wäre es besser, mit Ihrer Bank über einen Kredit zu sprechen, als den VL-Vertrag vorzeitig zu kündigen. Im Bestfall wird der VL-Vertrag als Sicherheit angenommen. Gerade auch Bausparkassen können großzügig reagieren, wenn Sie bisher Ihren monatlichen Zahlungen nachgekommen sind. Bausparkassen stellen dann gerne einen Betrag zu günstigen Zinsen bereit. Es gibt viele Möglichkeiten, reell an mehr Geld zu kommen, den VL-Vertrag zu kündigen, sollte die Letzte sein. Es handelt sich bei diesem Artikel um keine Rechts- oder Steuerberatung. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?
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