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B. der Hospiz- und PalliativVerband Niedersachsen oder die Koordinierungsstelle in Kooperation mit weiteren Einrichtungen aus diesem Bereich durchgeführt haben (z. "Gütesiegel stationäre Hospize" oder "Qualifizierung Ehrenamt"), die Fortschreibung des Landes-Rahmenkonzeptes im Juli 2013 und die Mittragung der Handlungsempfehlungen im Rahmen einer nationalen Strategie der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland" im Juli 2017.
Marlies Wegner leitet das Hospiz-Haus in Celle. Wer darf überhaupt ins Hospiz, will Moderatorin Martina Gilica wissen. Für ein stationäres Hospiz muss es weiter fortschreitende Krankheit sein, die in wenigen Tagen oder Wochen zum Tod führt. Außerdem müssen alle Mittel im ambulanten Bereich ausgeschöpft sein, ergänzt Marlies Wegner. Erst dann kann ein Antrag gestellt werden an die Krankenkasse, der dann zur Aufnahme ins Hospiz führt. Sie selbst und die Mitarbeiter besuchen häufig die Menschen daheim, um sich zu informieren. Im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim sind die Kranken häufig gut versorgt, doch zu Hause kann es schwerwiegende Probleme geben, für die dann eine gute Lösung gefunden werden muss. 16 000 Ehrenamtliche helfen in Niedersachsen mit: Nicht alle sind im Hospiz im Einsatz, manche liefern Plätzchen oder helfen im Garten. Gert Klaus ist Vorsitzender des Hospiz- und PalliativVerbandes Niedersachsen e. Hospiz und palliativverband niedersachsen video. Er hat schon erlebt, dass die Kranken sich wünschen: Schick mir keinen Miesepeter!
Bei Bewilligung: Die Krankenkasse bestätigt die Kostenübernahme schriftlich. Der Erstantrag gilt meistens für 28 Tage. LSHPN e.V. - Was ist gutes Sterben?. Sollte der Zeitraum nicht reichen, kann ein Folgeantrag gestellt werden. Für Fragen zur Hospizarbeit und Palliativversorgung können Sie sich wenden an: Landesstützpunkt Hospizarbeit und Palliativversorgung Niedersachsen e. V. Fritzenwiese 117 29221 Celle Telefon: 05141-2196986 E-Mail: Die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung ist durch eine Ärztin beziehungsweise einen Arzt schriftlich zu bestätigen und muss bei der Krankenkasse zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden, bevor sie in Anspruch genommen werden kann. Medizinische Voraussetzung: Es liegt eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung vor mit einer Lebenserwartung, die nach Einschätzung der verordnenden Ärztinnen oder Ärzte auf Tage, Wochen oder Monate begrenzt ist. Die vorliegenden Beschwerden sind so ausgeprägt, dass die bisherige Versorgung in der Familie, einer vollstationären Pflegeeinrichtung oder einer vollstationären Einrichtung der Eingliederungshilfe nicht ausreichend ist.