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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin seit 8 Jahren getrennt von meinem Ex-Ehemann, wir haben einen gemeinsamen Sohn, 10, und das gemeinsame Sorgerecht. Der Junge hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt seit der Trennung bei mir. Das Sorgerecht bereitet mir aber durch die unmögliche Kommunikation und erpresserische Art und Weise des Kindesvaters (KV) nur Probleme. Ich war bisher leider sogar wegen Kleinigkeiten permanent bei Jugendamt oder Familiengericht vorstellig. Jedoch ist unser bisherigerer Sachbearbeiter des Jugendamtes dienstunfähig und seine Vertretung heillos überarbeitet (Zitat: "Wenn was ist, kann ich Ihnen nicht helfen. Gehen Sie gleich zum Gericht. ") Aktuell: Mein Sohn hat seit der Trennung extreme psychische Probleme. Muss ich gemeinsame Arztbesuche absolvieren bei gemeinsamen Sorgerecht? | Frage an Rechtsanwltin Nicola Bader - Familienrecht, Recht fr Eltern. Bereits 2015 suchte ich daher eine Kinderpsychologin auf; nach dem Erstgespräch sagte sie mir, eine Therapie des Kindes sei dringend angeraten. Der Vater verweigerte. Danach erhielt ich eine Überweisung der Kinderärztin zu einem Kinderpsychologen (Tipp vom Sachbearbeiter des Jugendamtes).
das Betreuungsgericht eingeschaltet werden, welches über die maßgebliche Behandlung im Sinne des Kindeswohls entscheidet. Großeltern, Verwandte und Bekannte Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass das Kind nicht mit seinen sorgeberechtigten Eltern, sondern mit einer anderen Person beim Arzt vorstellig wird, z. B. mit der Großmutter, dem Stiefvater oder einer Person aus dem Bekanntenkreis der Familie. Das geht immer dann, wenn die Eltern diese Person mit der Begleitung des Kindes zum Arzt beauftragt haben. Die Begleitperson übermittelt in diesem Moment die Entscheidung der Eltern. Abhängig von der Schwere des Eingriffs sollte sich der Arzt vor der Behandlung rückversichern, ob die Begleitperson tatsächlich von den Eltern beauftragt wurde und in welchem Umfang. Auch hier kommt es darauf an, ob dem Arzt Umstände bekannt sind, welche die erteilte Auskunft unglaubwürdig erscheinen lassen. Was bedeutet gemeinsames Sorgerecht?. Im Übrigen sollte der Arzt (telefonisch) Rücksprache mit den Eltern halten, wenn ihm Zweifel an der Richtigkeit der gemachten Angaben kommen, z. wenn die Begleitperson Rückfragen zum Gesundheitszustand des Kindes nicht beantworten kann oder das Kind in Gegenwart der Begleitperson verunsichert wirkt.
Um auszuschließen, dass ein Sorgeberechtigter ohne Absprache den Wohnort wechselt, ist ebenso bei einer An- oder Ummeldung des Kindes die Unterschrift beider Eltern unumgänglich. Da die gemeinsame Sorge ums Kind die Vermögensvorsorge beinhaltet, ist es Eltern zudem nicht gestattet, Bankgeschäfte für den Nachwuchs allein in die Hand zu nehmen. Daher fordern Kreditinstitute bei der Eröffnung eines Kinderkontos zwei Unterschriften, ebenso beim Abschluss eines Bausparvertrages zugunsten eines Kindes. Fahrschulen sichern sich ab Eine typische Situation, die für Unsicherheit sorgt, ist die Anmeldung des minderjährigen Sprosses bei einer Fahrschule. Nach § 1629 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) müssen eigentlich beide Erziehungsberechtigte den Ausbildungsvertrag unterschreiben. Unterzeichnet nur ein Elternteil, ist der Vertrag trotzdem nicht unbedingt hinfällig. Die Fahrschulen ziehen sich mit einer Formulierung unter der Unterschriftszeile im Vertrag aus der Affäre, etwa "Wir sind mit der Ausbildung unserer Tochter/unseres Sohnes einverstanden und werden die Kosten der Ausbildung übernehmen.
11. 2015, 22:53 Uhr Antwort auf: Mitteilungspflicht bei gemeins. Sorgerecht? er Ansprche auf die Dinge, die ber das hinausgehen, was zum Alltag gehrt, wie zum Beispiel ein Besuch beim Zahnarzt. Ich wurde auch nicht die Kinder in diese Informationspflicht mit einbinden. Schreiben Sie doch einfach auf ein DIN A4 Blatt die Dinge, die seit der letzten Ausbung des Umgangsrechtes passiert sind und geben Sie ihm diesen Zettel, gegebenenfalls mit Kopien, mit, wenn er die Kinder abgeholt. Liebe Gre NB von Nicola Bader, Rechtsanwltin am 27. 2015 owei... anstregend sowas.. also: aus: "ich erwarte ber alles informiert zu werden" mach doch einfach: "Du kannst Dich gerne berall informieren, setze Dich doch bitte mit der Schule in Verbindung". Gibt es in der Schule einen Emailverteiler? Dann soll ER sich dort eintragen lassen. Will ER einen Gesprchstermin mit den Lehrern: soll ER dort anrufen. Alles wo er sich selbst die Information beschaffen kann/knnte: berlasse es ihm das auch zu tun. Elternsprechtage werden doch auf der Schul-HP im Kalender verffentlicht?