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Quelle: BBSR Seit Anfang der 70er Jahre stellen Bund und Länder in den Programmen der Städtebauförderung Finanzhilfen für Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden bereit. Damit sollen Städte als Wirtschafts- und Wohnstandorte gestärkt werden. Grundlagen und Regelungen für die Durchführung der Städtebauförderung finden sich im Grundgesetz, dem Baugesetzbuch und entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern. Der Erklärfilm "So funktioniert die Städtebauförderung" gibt Antworten auf Fragen rund um die Städtebauförderung: Wie funktioniert sie? Wo setzt sie an und wie wirkt sie? Was leistet die Städtebauförderung, um aktuellen und künftigen Herausforderungen für die Städte und Gemeinden zu begegnen? Städtebauförderung - Monitoring und Evaluierung. Erklärfilm: So funktioniert die Städtebauförderung Quelle: BMI Hinweis: Dieses Video ist über den YouTube-Kanal des BMI eingebunden. Wenn Sie dieses Video hier abspielen, erfolgt eine Datenübertragung an YouTube bzw. Google. Weitere Hinweise hierzu entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.

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Quelle: BBSR Inhalt dieser Seite Monitoring Evaluierung Städtebauförderung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen. Jede föderale Ebene beobachtet die Umsetzung der Programme und städtebaulichen Gesamtmaßnahmen nach eigenen Erfordernissen. Für den Bund betreibt das BBSR ein Monitoring-System zur Programmumsetzung. Städtebauförderung - Startseite der Städtebauförderung. Rechtliche Grundlage für das Monitoring der Städtebauförderung sind die im Grundgesetz (Artikel 104b, Absätze 2 und 3) formulierten Regelungen zur Überprüfung der Verwendung der Finanzhilfen sowie zur Berichterstattungspflicht gegenüber Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat über die Durchführung der Gesamtmaßnahmen. Bund und Länder haben sich darüber hinaus auf Standards zu den zu übermittelnden Daten verständigt und dies in den Verwaltungsvereinbarungen (VV) zur Städtebauförderung fixiert. Die Basis des Monitoring-Systems bilden die in den Bundesprogrammen veröffentlichten Förderdaten zu jeder städtebaulichen Gesamtmaßnahme. Mit den Begleitinformationen, die im Zuge der Programmaufstellung zu jeder Gesamtmaßnahme erfasst werden, und dem 2014 eingeführten Monitoring, das ein Indikatorenset aus Input-, Output - und Kontextindikatoren zu den Gesamtmaßnahmen der Städtebauförderung umfasst, ist der Datenumfang ausgeweitet worden.

Quelle: Rosi Radecke Der Bund erstellt jährlich ein Bundesprogramm "Lebendige Zentren". Es umfasst die von den Ländern eingereichten Landesprogramme mit ihren städtebaulichen Gesamtmaßnahmen. In ihm sind u. a. die geförderten Gesamtmaßnahmen einzeln benannt (Stadt/Gemeinde, Bezeichnung der Maßnahme) und die entsprechenden Bundesfördermittel zugeordnet. Das Bundesprogramm unterscheidet dabei zwischen: "laufenden" Gesamtmaßnahmen, d. Städtebauförderung - Förderung. h. Bewilligungen im Programmjahr, "ruhenden" Gesamtmaßnahmen, d. keine (neue) Bewilligung im Programmjahr, jedoch weitere Umsetzung aus Kassenmitteln vorangegangener Bewilligungen, "ausfinanzierten" Gesamtmaßnahmen, d. keine weitere Förderung länderseits vorgesehen sowie "abgerechneten" Gesamtmaßnahmen, d. förderrechtliche Abrechnung gegenüber dem Bund ist erfolgt. Die Bundesprogramme berücksichtigen Umverteilungen zwischen den Programmen der Städtebauförderung; die dargestellten Mittel können daher vom Ansatz des Bundeshaushalts des entsprechenden Jahres abweichen.

July 5, 2024, 10:07 am