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Wenn du in Elternkarenz bist, wird die Dienststelle um Verlängerung dieser Frist ansuchen. Du wirst dann ohnehin von der VA zum Kurs eingeladen. Also normalerweise ist es so, macht man eine lehre bei der stadt wien (bürokauffrau/mann) schliesst man diese mit der lehrabschlussprüfung nach 3 jahren ab! nach ca. einem jahr hat man mit vorher stattgefundenen Dienstprüfungskurs dann diese C- Prüfung (Kanzleiprüfung)! Dienstprüfung stadt wien und. diese ist eben Voraussetzung das man "behalten" wird. Alle diese Schritte werden einem schriftlich mitgeteilt! Der Kündigungsschutz ist nur bis zum 4ten Lebensjahr, nicht bis zum 7ten! edit: Hab erst jetzt gesehen dass der Thread schon älter ist und du mittlerweile die Prüfung geschafft hast.

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Der Dienstgeber hat dafür zu sorgen, dass dem Vertragsbediensteten der Entlohnungsschemata v oder h die Grundausbildung so rechtzeitig vermittelt wird, dass er die Dienstprüfung innerhalb der nach § 66 Abs. 2 für seine Entlohnungsgruppe vorgesehenen Ausbildungsphase ablegen kann. (3) Der Dienstgeber hat den Vertragsbediensteten der nach Abs. 2 in Betracht kommenden Grundausbildung zuzuweisen. Erfolgt die Zuweisung nicht so rechtzeitig, dass der Vertragsbedienstete die Grundausbildung innerhalb der nach § 66 Abs. 2 für seine Entlohnungsgruppe vorgesehenen Frist abschließen kann, gilt die Ausbildungsphase abweichend von § 66 Abs. Oö. Gemeinde-Dienstausbildungsverordnung 2005 (Oö. G-DAV 2005) - Gesamt - JUSLINE Österreich. 5 als mit dem Tag vollendet, der sich aus § 66 Abs. 2 ergibt. (4) Würde die Ausbildungsphase wegen Anrechnung von Zeiten nach § 66 Abs. 3 vor dem Tag enden, an dem die einjährige Dauer des gegenwärtigen Dienstverhältnisses vollendet wird, hat die Zuweisung abweichend vom Abs. 3 zweiter Satz so rechtzeitig zu erfolgen, daß sie der Vertragsbedienstete spätestens nach einjähriger Dauer des Dienstverhältnisses abschließen kann.
July 5, 2024, 6:23 am