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Zwar ohne vertragliche Vereinbarung womöglich nicht geschuldet, gemäß § 5 RDG aber noch erlaubt, könnte es sein, dass der Architekt einen privaten Bauherrn auf gängige Vertragsmuster, wie zum Beispiel das zwischen dem Zentralverband Deutsches Baugewerbe und Haus & Grund ausgehandelte Muster für Verbraucherbauverträge () hinweist, sofern nicht der Bauunternehmer seinerseits einen Vertragsentwurf vorlegt. Dieses Muster stellt im Kern einen Bauvertrag nach BGB dar, was sinnvoll ist, da die Verwendung von VOB/B-Verträgen durch den Bauherrn mit besonderen Risiken behaftet sein kann (siehe "Riskanter Rat"). Die Prüfung dieser Vertragsmuster oder ihre Anpassung an den Einzelfall jenseits der Ergänzung um rein technische Angaben bleibt aber auch dann anwaltliche Aufgabe. Freier Architekt Gert Märtin - Kontaktaufnahme gerne telefonisch oder via Mail: [email protected]. Versicherungsschutz Eine über die berufsspezifischen Leistungen hinausgehende Übernahme von Aufgaben im Bereich der Auftragsvergabe kann Haftungsrisiken mit sich bringen, die nicht von der Berufshaftpflichtversicherung des Architekten gedeckt sind.
Haus Planung - Kosten, Hilfe, Plan Erstellung? Hi, ich bin erst 23, aber dennoch habe ich ein Ziel: Ein eigenes Haus mit großem Grundstück zu besitzen in 20 Jahren. Zunächst nur mal das Haus. Ich frage mich gerade ob es sinnvoll ist, jetzt schon einen kompletten Plan zu erstellen, wie das Haus: aussehen soll, aus was es gebaut ist, die Ausstattung, sowie die Technik usw. und was sonst noch dazu gehört. Könnt Ihr mir mehr dazu sagen? Ich stell mir halt vor, wenn ich jetzt schon eine klare Vorstellung habe UND mir einen Plan/Bauplan Zeichnen lasse von einem Architekten, mit dem ich mich austausche und zusammenarbeite, dass die ganze Geschichte später dann eventuell günstiger wird. Architekt angebote einholen synonym. Stimmt das? LG PS: Ein individuell erstelltes und geplantes Haus ist mir sehr wichtig. Kanns mir aber auch vorstellen, ein bestehendes zu Kaufen und umzubauen.