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# § 4 Einhaltung der IT-Sicherheit Kirchliche Stellen haben durch angemessene Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten den qualifizierten Umgang mit IT zu ermöglichen. Die Verantwortung für die IT-Sicherheit liegt beim Leitungsorgan der jeweiligen kirchlichen Stelle. Die aufsichtführenden Stellen oder Personen überwachen die Einhaltung dieser Verordnung. IT-Sicherheitsverordnung (ITSVO-EKD) | Evangelische Kirchengemeinde Moers Hochstraß. Bei Verstößen sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. § 5 bleibt unberührt. Maßnahmen der oder des Beauftragten für den Datenschutz nach § 20 DSG-EKD 2 # bleiben unberührt. # § 5 IT-Sicherheitsbeauftragte Mit der Wahrnehmung der IT-Sicherheit können kirchliche Stellen besondere Personen beauftragen (IT-Sicherheitsbeauftragte). Die Beauftragung kann mehrere kirchliche Stellen umfassen. Zu Beauftragten sollen nur Personen bestellt werden, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzen.

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3 Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn ein Verstoß gegen Satz 2 festgestellt oder die IT-Sicherheit durch den Einsatz privater IT gefährdet oder beeinträchtigt wird und andere Maßnahmen nicht zur Behebung ausreichen. # § 3 Beteiligung Bei der Erstellung und der kontinuierlichen Fortschreibung des IT-Sicherheitskonzeptes und bei der Entscheidung zur Auswahl über IT, mit der personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Betriebsbeauftragte oder örtlich Beauftragte für den Datenschutz frühzeitig zu beteiligen. # § 4 Einhaltung der IT-Sicherheit Kirchliche Stellen haben durch angemessene Schulungs- und Fortbildungsmöglichkeiten den qualifizierten Umgang mit IT zu ermöglichen. 1 Die Verantwortung für die IT-Sicherheit liegt beim Leitungsorgan der jeweiligen kirchlichen Stelle. 2 Die aufsichtführenden Stellen oder Personen überwachen die Einhaltung dieser Verordnung. 3 Bei Verstößen sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen. It sicherheitsverordnung ekd 2. § 5 bleibt unberührt. Maßnahmen der oder des Beauftragten für den Datenschutz nach § 20 DSG-EKD 2 # bleiben unberührt.

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Die die Aufgaben der IT-Sicherheit wahrnehmende Person ist über IT-Sicherheitsvorfälle zu informieren und informiert bei Gefahr im Verzug unverzüglich das zuständige Leitungsorgan. # § 6 Durchführungs- und Ergänzungsbestimmungen Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen und die gliedkirchlichen Zusammenschlüsse können jeweils für ihren Bereich Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung und ergänzende Bestimmungen zur IT-Sicherheit erlassen, soweit sie dieser Verordnung nicht widersprechen. 1 Bestehende Regelungen bleiben unberührt, soweit sie dieser Verordnung nicht widersprechen. 2 Anderenfalls sind diese Regelungen innerhalb eines Jahres anzupassen. # § 7 Übergangsbestimmungen Die erstmalige Erstellung des IT-Sicherheitskonzeptes gemäß § 1 Absatz 2 hat in ihren Grundzügen spätestens bis zum 31. It sicherheitsverordnung ed. 1958. Dezember 2015 zu erfolgen und deren vollständige Umsetzung bis zum 31. Dezember 2017. # § 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. 3 # # # 3 ↑ Die Verkündung erfolgte am 15. Juli 2015.

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Der vollständige Text der IT-Sicherheitsverordnung kann hier abgerufen werden.

Private IT-Geräte dürfen zugelassen werden, wenn durch Vereinbarung insbesondere sichergestellt ist, dass eine Rechtsgrundlage für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten gegeben ist, das kirchliche Datenschutzrecht Anwendung findet, die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz getroffen und Regelungen zur Verantwortung vereinbart worden sind und eine Haftung des Dienstgebers ausgeschlossen ist, wenn im Zusammenhang mit dienstlichen Anwendungen Schäden auf privaten IT-Geräten, insbesondere Datenverlust, entstehen. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn ein Verstoß gegen Satz 2 festgestellt oder die IT-Sicherheit durch den Einsatz privater IT gefährdet oder beeinträchtigt wird und andere Maßnahmen nicht zur Behebung ausreichen. # § 3 Beteiligung Bei der Erstellung und der kontinuierlichen Fortschreibung des IT-Sicherheitskonzeptes und bei der Entscheidung zur Auswahl über IT, mit der personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind Betriebsbeauftragte oder örtlich Beauftragte für den Datenschutz frühzeitig zu beteiligen.

July 3, 2024, 1:38 am