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27. 02. 2020, Nr. : 02/2020 Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hat mit Stand Dezember 2019 die "Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung" aktualisiert. Die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung wurden von der BASt mit aktuellem Stand neu aufgelegt (Bild: Westend61/Roger Richter/Getty Image) Die Leitlinien stellen die Grundlage für die Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen dar. In der aktuellen Auflage wurden die Kapitel "Herz- und Gefäßkrankheiten" und "Nierenerkrankungen" inhaltlich überarbeitet. Leitlinien zur Kraftfahreignung aktualisiert | Neue Regeln. Die neue Fassung steht sowohl in elektronischer Form als auch als Druckversion zur Verfügung. Weitere Informationen Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung BASt-Bericht M 115 Neuauflage Abdruck honorarfrei – wir bitten um ein Belegexemplar Kontakt Bundesanstalt für Straßenwesen Brüderstraße 53 51427 Bergisch Gladbach Pressestelle Telefon 02204 43-9110 Telefax 02204 43-1350 Kontaktformular Presse und Medien Dieser Kontakt ist Vertreterinnen und Vertretern der Presse und Medien vorbehalten.
Verkehrsmedizinische und toxikologische Fragen werden in den FAQs der DGVM beantwortet, psychologische Schwerpunkte in den FAQs der DGVP auf dieser Seite. BK3-FAQs_DGVP_0709202 Fahreignungsbegutachtung und COVID-19 Gemeinsam haben die DGVM und die DGVP Hinweise zur Durchführung von Fahreignungsbegutachtungen sowie Abstinenzkontrollen in der Zeit der COVID-19-Pandemie zusammengestellt. Begutachtungsleitlinien zur kraftfahreignung 2010 c'est par içi. Bisher sind drei Stellungnahmen veröffentlicht worden. In der aktuellen vierten Stellungnahme wird der Umgang mit Nachweislücken in Abstinenzkontrollprogrammen geregelt, die durch Maßnahmen zur Vermeidung eines erhöhten Infektionsrisikos entstanden sind. Es wird die Anwendung und Auslegung der entsprechenden Anforderungen der CTU-Kriterien für diese speziellen Bedingungen festgelegt. 4. Stellungnahme zur Bewertung Corona-bedingter Unterbrechung von Abstinenzkontrollen _DGVM_DGVP Die dritte Stellungnahme beschreibt die Bedingungen für die Durchführung von Fahreignungsgutachten (MPU und ärztliche Gutachten) in der Zeit der COVID-19-Pandemie, die einen für die Klienten sowie die Mitarbeiter der Begutachtungsstellen sicheren Ablauf der Untersuchung ermöglichen.